Flüchtlingsunterkunft Butzbach

Bezugnehmend auf die Anmietung der Flüchtlingsunterkunft in Butzbach , Industriegebiet II
(Presseberichte in der Wetterauer Zeitung vom 1.12.2012 und 21.12.2012)
bittet die Fraktion DIE LINKE. um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Flüchtlinge sollen dort untergebracht werden?
Antwort: Maximal 48 Personen

2. Wann wird die Unterkunft voraussichtlich bezugsfertig sein?
Antwort: vollständig im März/April 2013; das Erdgeschoss ist bereits bezugsfertig und seit 8.1.2013 belegt.

3. Trägt der Wetteraukreis die Umbaukosten?
Antwort: Nein.
     Wenn ja, wie hoch werden diese voraussichtlich sein?
Antwort: ./.

4. Zu welchen Bedingungen wurde die Unterkunft angemietet?
a) Kosten pro Flüchtling und Tag?
Antwort: der Tagessatz pro Person liegt im üblichen Umfang für Flüchtlingsunterkünfte.
b) Kostenerstattung gemäß Ist-Belegung oder Soll-Belegung?
Antwort: Kostenerstattung gemäß IST-Belegung. Nach Fertigstellung aller Plätze Festsatz für 50% der Soll-Belegung.
c) Wurde die Unterkunft komplett oder teilweise angemietet?
d) Besteht (bei Teilanmietung), die Option zur Anmietung der kompletten Unterkunft?
Antwort: siehe Punkt 1.
e) Laufzeit des Mietvertrages, bzw. besteht die Option der Verlängerung?
Antwort: der Mietvertrag ist unbefristet.