Agenda 2020

Von Carolin Butterwegge

In Wissenschaft und Politik, in der sozialen Arbeit und den sozialen Bewegungen wird kontrovers über den »sozialen Arbeitsmarkt« diskutiert.

Was genau steckt dahinter? Worin unterscheidet sich ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor (ÖBS) von diesem sozialen Arbeitsmarkt? Und was hat DIE LINKE dazu zu sagen?

In den »Nachdenkseiten« hat die Arbeits- und Sozialrechtlerin Prof. Helga Spindler jüngst die bereits länger schwelende Kontroverse mit dem Sozialwissenschaftler Stefan Sell um den sozialen Arbeitsmarkt offen benannt. Sell versteht darunter ein Modell, wie vermeintlich »schwer vermittelbare« Langzeiterwerbslose mit öffentlich finanzierten Lohnsubventionen für Arbeitgeber in den Arbeitsmarkt reintegriert werden sollen. Innerhalb des Hartz-IV-Systems soll dazu erstens die Voraussetzung wegfallen, dass eine geförderte Beschäftigung nur »gemeinnützig, zusätzlich und wettbewerbsneutral« sein darf. Zweitens soll die dauerhafte Förderung durch den sogenannten Aktiv-Passiv-Transfer, das heißt die Heranziehung der für SGB-II-Leistungen bereitgestellten Mittel finanziert werden. Und drittens soll die Beschäftigung freiwillig, existenzsichernd bezahlt und langfristig sein.

Das klingt harmlos. Hat es aber in sich, weil Ersteres darauf zielt, die geförderte Beschäftigung auch in der gewinnorientierten Privatwirtschaft in Konkurrenz zu Normalarbeitsverhältnissen zu etablieren. Bestehende Arbeitsverhältnisse würden damit verdrängt oder massivem Lohndruck ausgesetzt, weil die subventionierte Beschäftigung natürlich billiger ist. Eine Freiwilligkeit der Teilnahme ist zudem, wie Erwerbslose zu Recht kritisieren, ohne Abschaffung der Sanktionsinstrumente des Hartz-IV-Systems nur heiße Luft. Und mit den vorgeschlagenen Verfahren zur Feststellung, ob ein Langzeiterwerbsloser wirklich zu den »schwer Vermittelbaren« zählt, nehmen Stigmatisierung und Entrechtung zu. Aber andererseits könnte der Passiv-Aktiv-Transfer dem ÖBS noch versperrte Finanzierungsmöglichkeiten auch für sinnvolle kommunale Projekte zu besseren Bedingungen ermöglichen.

Jedoch zeichnet sich im Bund und in einzelnen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen eine ganz große Koalition für einen solchen »sozialen Arbeitsmarkt« zu asozialen Bedingungen ab.

Nur DIE LINKE hat sich konsequent für den Ausbau tariflich entlohnter, sinnvoller, öffentlich geförderter Beschäftigung in gemeinnützigen Bereichen sowie für die Abschaffung der Sanktionierungsparagrafen im SGB II eingesetzt. Das Entstehen eines solchen asozialen Arbeitsmarktes darf man weder taten- noch alternativlos abwarten. Vielmehr brauchen wir eine solidarische Auseinandersetzung darüber, die bisherige Befürworter/innen wie Gegner/innen öffentlich geförderter Beschäftigung mit dem Ziel einer differenzierten Positionsfindung zusammenbringt, die in der weiteren Debatte vereint und stärkt.

DIE LINKE hat als Alleinstellungsmerkmal die Ablehnung der Subventionierung von Lohndrückerei in der Privatwirtschaft. Im Programm ist zu lesen: wir diskutieren, »inwieweit mit einem öffentlich-geförderten Beschäftigungssektor über die Arbeitsmarktpolitik hinaus die Beschäftigung im Non-Profit-Bereich dauerhaft fortentwickelt und gestärkt werden kann«. Das wäre das immerhin ein guter Anfang.

Dr. Carolin Butterwegge ist Diplom-Sozialarbeiterin und lebt in Köln.