„Die neuen Mietobergrenzen des Wetteraukreises bringen für kleine Wohnungen Entlastung aber größere Haushalte werden benachteiligt. Das trifft vor allem Familien mit Kindern“, sagt Gabi Faulhaber, Kreistagsabgeordnete der Linken.
Bei einer großen Wohnung steigt die Mietobergrenze in Friedberg, Bad Nauheim und Bad Vilbel nur um 10 bis 15 Euro. In Karben und Rosbach wurde die angemessene Miete für Familien sogar heruntergesetzt. Galt für eine vierköpfige Familie vorher eine Miete von 550 Euro als angemessen, sind es jetzt nur noch 505 Euro. Bei einer fünfköpfigen Familie sinkt der angemessene Mietpreis gar von 630 Euro auf 570 Euro!
Ebenso gekürzt wurden die Zahlen für große Wohnungen im Vergleichsraum 2 des neuen Konzepts der Mietobergrenzen (Butzbach, Münzenberg, Rockenberg, Wölfersheim, Echzell, Reichelsheim, Florstadt, Altenstadt): Hier sinkt die angemessene Miete einer fünfköpfigen Familie von 510 Euro (bzw. 505) Euro auf 480 Euro.
Im Vergleichsraum 3 (Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg) werden große Haushalte noch mehr gekürzt: zuvor galten für eine vierköpfige Familie 445 Euro (bzw. 440 Euro) – jetzt sind es 415 Euro. Bei einer fünfköpfigen Familie sank die Mietobergrenze von 510 (bzw. 505 Euro) auf nur noch 450 Euro.
Auch im Vergleichsraum 4 (Gedern, Hirzenhain und Kefenrod) wird die angemessene Miete für vierköpfige Familien gesenkt – von 375 Euro auf 345 Euro. Bei fünfköpfigen Familien von 430 Euro auf 365 Euro.
Vorteile bringt das neue Konzept der Mietobergrenzen lediglich für Familien, die in Ober-Mörlen, Wöllstadt oder Niddatal leben. Hier steigen auch für große Wohnungen die Mietobergrenzen spürbar an.
„Ich verstehe nicht, warum gerade bei Familien die Mietobergrenzen derart gekürzt wurden“, kommentiert Gabi Faulhaber die Berechnungen des Kreises. „Familienfreundlich ist etwas anderes! Von der Überarbeitung des Schlüssigen Konzepts der Mietobergrenzen hätte ich eine Verbesserung für die Mieter erwartet. Landrat Arnold hatte angekündigt, das neue Konzept werde den Kreis 800 000 Euro mehr kosten. Doch stattdessen wies der Haushalt 2014/15 weniger für Kosten der Unterkunft aus: um 262 000 Euro wurde der Haushaltsposten reduziert. Das neue Konzept entlastet lediglich Alleinstehende und kinderlose Paare zu Lasten von Familien mit Kindern. Leider bleibt damit auch das neue Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen unsozial.“