Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass die Vorsitzende des Wetterauer Kreistags zwei Anträge der Linken von 2012 auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung nehmen muss.
Die Fraktion DIE LINKE. hatte geklagt, weil die Vorsitzende mit Unterstützung des Ältestenrats drei Anträge nicht für die Kreistagssitzung zugelassen hatte. Die Fraktion DIE LINKE. wollte folgende Themen im Kreistag behandeln: den Beitritt des Wetteraukreises zum Bündnis „Vermögenssteuer jetzt!“, die überregionale Beteiligung des Zweckverbandes Oberhessische Versorgungswerke (ZOV) und dass die Sparkasse Oberhessen einen Teil des Gewinns an den Wetteraukreis abführen soll.
Die achte Kammer des Verwaltungsgerichts gab zwei der drei Klagen statt. Auf der kommenden Kreistagssitzung muss der Beitritt zum Bündnis „Vermögenssteuer jetzt!“ und die Beteiligungen der ZOV auf die Tagesordnung genommen werden. Das Gericht entschied: Die beiden Anträge seien für den Kreis so wichtig, dass sie in die Zuständigkeit des Kreistags fallen.
Nicht auf die Tagesordnung kommt der Antrag zur Gewinnausschüttung der Sparkasse Oberhessen. Nach dem Sparkassengesetz ist die Höhe der Gewinnabführung allein Sache des Verwaltungsrats der Sparkasse. Der Vorschlag zur Gewinnausschüttung müsse vom Sparkassenvorstand gemacht werden.
Noch sind die Entscheidungen nicht rechtskräftig. Vier Wochen kann Widerspruch eingelegt werden.