Mietbescheinigungen sind nicht rechtmäßig

Rede in der Kreistagssitzung am 23. Juli 2014: 

Antrag DIE LINKE. Mietbescheinigungen abschaffen

Wir möchten Sie bitten diesem Antrag zuzustimmen.

Eigentlich ist es geltendes Recht, dass keine Mietbescheinigungen von Jobcenter oder einem Amt verlangt werden dürfen.

Zwei Gründe werden aus Sicht des Datenschutzbeauftragten hierfür angeführt:

Jeder Mieter im Sozialleistungsbezug hat die gleichen Rechte, wie jeder andere Mieter. Er ist nicht verpflichtet, seine Einkommesquelle offen zu legen. Das ist aber der Fall, wenn eine Mietbescheinigung angefordert wird.

Und zweitens ist ein Vermieter nicht verpflichtet, Mietbescheinigungen auszustellen. Der Mieter hat also keinen Einfluss darauf, ob der Vermieter kooperiert oder nicht. Damit kann der Mieter auch nicht zu einer Mietbescheinigung verpflichtet werden.

Die Kosten der Unterkunft und Heizung können alternativ mit dem Mietvertrag oder der Umlagenrechnung erbracht werden.

Doch leider verlangen Jobcenter und Sozialamt im Wetteraukreis noch immer die Vorlage von solchen Nachweisen über die Unterkunftskosten und machen den betroffenen Menschen erhebliche Schwierigkeiten mit Sanktionsandrohungen und Verzögerungen bei der Bearbeitung.

Wir gehen davon aus, dass auch Ihnen daran gelegen ist, dass die gültigen rechtlichen Bestimmungen zukünftig eingehalten werden.