DIE LINKE. beantragt hiermit die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses.
Wir beziehen uns in diesem Ansinnen auf §29 Abs. 2 der Hessischen Landkreisordnung.
Wir wären auch damit einverstanden, dass der Ausschuss für Bildung diese Aufgabe übernimmt.
Es soll geklärt werden, wie die Entscheidung der ZOV bezüglich der sicheren Schulwege zustande kam und wie die Kreisgremien – insbesondere der Kreisausschuss und der Schuldezernent – informiert und eingebunden waren.
Es sind unter anderem solche Fragen zu klären:
Von wem ging die Initiative zur Überprüfung der Schulwege aus?
Wer traf die Entscheidung, die Schulwege seien sicher und auf welcher Grundlage?
Wann und in welcher Form wurde der Kreisausschuss von der ZOV informiert?
… über das Ergebnis der Sicherheitsprüfung der Schulwege?
…über die Absicht, Bescheide an circa 800 Schüler/innen zu verschicken, dass der Schulweg nicht mehr bezahlt wird?
Wann und in welcher Form wurde der Schuldezernent informiert?