Erneuter Antrag für einen Hilfsfonds bei Naturkatastrophen

Antrag zur Kreistagssitzung am 1. Oktober 2014:

Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, einen Hilfsfonds für Opfer von Naturkatastrophen im Wetteraukreis einzurichten und zu bewirtschaften.

Der Kreistag bewilligt 250 000 Euro, die als Startkapital in diesen Hilfsfonds eingezahlt werden und den Grundstock bilden.

Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, Kampagnen zur Einwerbung von Spenden in diesen Hilfsfonds bei der Sparkasse Oberhessen und anderen Banken, den privaten und öffentlichen Unternehmen und Bürger/inne/n des Wetteraukreises durchzuführen.

 

Begründung:

Einen Fonds aufzubauen eröffnete die Möglichkeit, bei Naturkatastrophen im Wetteraukreis schnelle und weitgehend unbürokratische Hilfe zu leisten.

Die Ausgabe von 250 000 Euro dürfte kein grundsätzliches Problem darstellen: Naturkatastrophen gelten in der Systematischen Aufgabenkritik als Grund, überplanmäßige Ausgaben zu tätigen. Wir können uns nicht vorstellen, dass das Land Hessen diese Ausgabe rügen wird.