Schülerbeförderung: Kündigung des Vertrags mit der VGO

Kreistagssitzung 3. Dezember 2014

TOP 13.5 Kündigung der Übertragung der Schülerbeförderung

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren,

meine Fraktion fordert die Kündigung des Beleihungsvertrages „Schülerbeförderung“ mit der VGO zum Jahresende. 

Da die Kündigungsfrist 12 Monate beträgt und somit zum Jahresende 2015 wirksam würde, besteht genügend Zeit mit der VGO über einen neuen Kooperations- und Beleihungsvertrag zu verhandeln. 

In diesem neuen Vertrag

  • ..sollte die Fach- und Rechtsaufsicht des Kreises klar definiert sein.
  • …sollten die Zuständigkeiten zwischen Kreis und VGO eindeutig geregelt werden. Auch die Möglichkeiten des Kreistags, politisch Einfluss zu nehmen sollten ausgehandelt werden.
  • Zudem soll ein vom Kreistag zu beschliessender Kriterienkatalog als Grundlage für Neubewertungen der Schulwege erarbeitet werden. Insbesondere soll damit der Begriff „Besondere Gefahr“ gem. §161 Abs.2 Hess. Schulgesetz präzisiert werden. Es muss ausgeschlossen sein, dass Schulwege für sicher und zumutbar erklärt werden, die unbeleuchtet sind, weder der sozialen Kontrolle, noch der Gewährleistung des Winterdienstes unterliegen und zwischen zwei geschlossen Ortsteilen verlaufen.

Besonders der Punkt 3 wurde ursprünglich im Antrag der Fraktionen der Grünen und der FDP vom 30. 9. 2014 gefordert . 

Auch wurde dort die Möglichkeit der Vertragskündigung zum Jahresende erwähnt.

Ihr nun vorgelegter Änderungsantrag vom 26. 11. 2014,
der nun als gemeinsamer Antrag der Koalition vorliegt,
zeigt uns, dass sie wieder einmal vor ihrem Koalitionspartner SPD eingeknickt sind.

In diesem neuen Antrag ist von möglicher Kündigung keine Rede mehr.

Bereits im ersten Absatz machen sie deutlich, dass sie überhaupt keine politische Einflussmöglichkeit wollen, denn dort seht, dass die vorgeschlagene Vertragsänderung die Zustimmung der VGO voraussetzt.

Dieser Zwischensatz beschreibt die Situation korrekt.
Einer Vertragsänderung bedarf der Zustimmung der VGO und diese ist keinesfalls verpflichtet zuzustimmen.

Aus diesem Grund halten wir unseren Antrag für absolut notwendig: Der Vertrag zur Schülerbeförderung muss neu verhandelt werden.
Er muss Kriterien zur Schulwegesicherheit im Wetteraukreis enthalten und es muss eine demokratische Kontrolle durch den Kreistag gewährleistet sein.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag