Die Fraktion DIE LINKE. stellte am 7. Februar 2015 folgende Anfrage:
Im Juli vergangenen Jahres haben Jobcenter Wetterau und Wetteraukreis eine Vereinbarung zur Kostensenkung vereinbart.
Welche Kosten welcher Bereiche sind Bestandteil der Vereinbarung und sollen gesenkt werden?
Antwort: Eine Vereinbarung zwischen Wetteraukreis und Jobcenter zur Kostensenkung wurde nie geschlossen.
Im Bereich „Unterkunft und Heizung“ (KdU) wurden auf Grund dieser Vereinbarung Mietminderungsverfahren eingeleitet.
Antwort Frage 2-4: siehe Frage 1.
Mietsenkungsverfahren wurden und werden auf der gesetzlichen Grundlage des § 22 SGB II i.V. mit dem Mietobergrenzenkonzept und unter Berücksichtigung der Besonderheit des Einzelfalles eingeleitet.
Der Gestezgeber sieht vor, dass “ Bedarf für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind.“Eine statistische Erhebeung oder Auswertung findet nicht statt.
In wie vielen Fällen wurden seit Juli 2014 Aufforderungen zur Mietminderung an „Kunden“ des Jobcenters Wetterau verschickt?
Davon wie viele im Bereich Büdingen und wie viele im Bereich Friedberg?
Wie viele Mietminderungsverfahren wurden inzwischen abgeschlossen?
Wie viele Mieter mussten eine neue Wohnung suchen?Antwort: Eine statistische Erhebung oder Auswertung findet nicht statt.
Wie viel Geld konnte durch diese vereinbarten Kostensenkungen bisher eingespart werden?
Antwort: siehe Frage 1.
Wie hoch ist der Anteil der KdU an diesen Einsparungen?
Antwort: siehe Frage 1.