Mietminderungsverfahren sind ohne bezahlbaren Wohnraum Terror

Das Jobcenter Wetterau schrieb in den letzten Monaten vermehrt Mieter an, sich eine neue Wohnung zu suchen, weil ihre aktuelle Wohnung zu teuer sei. Sie sollten die Mietkosten senken.
Diese so genannten „Mietminderungsverfahren“ betrafen auch Menschen, deren Miete nur geringfügig über der Mietobergrenze des Wetteraukreises liegt.

In einigen Fällen übersteigt die Miete die Obergrenze des Wetteraukreises nur um 10 bis 50 Euro. Wegen dieser Bagatellbeträge lohnt ein Umzug nicht“, sagt Gabi Faulhaber, Kreistagsabgeordnete der Linken. „Das Jobcenter muss den Menschen ja auch Geld für den Umzug stellen und ein Darlehen für die Kaution gewähren. Dieser Aufwand rechnet sich nicht wirklich. Außerdem gibt es auf dem Wohnungsmarkt nicht ausreichend Wohnungen im unteren Preissegment. So bleibt die Wohnungssuche oft erfolglos. Die Betroffenen werden nur unnötig unter enormen Druck gesetzt. Das grenzt an Terror.“ 

Nach der Aufforderung des Jobcenters haben die Betroffenen sechs Monate Zeit, eine billigere Wohnung zu finden. Oder sie müssen ihren Vermieter davon überzeugen, die Miete zu senken. Gelingt das nicht, trägt das Jobcenter nicht mehr die ganze Miete. Die Differenz muss aus der Grundsicherung gezahlt werden – geht also von dem wenigen Geld für Lebenshaltung ab. 

DIE LINKE. Fraktion im Kreistag stellte deshalb zur Kreistagssitzung am 25. März 2014 diesen Antrag: der Wetteraukreis als Teilhaber des Jobcenters soll sich dafür einsetzen, dass bei geringfügiger Überschreitung der Mietobergrenze bis zu 50 Euro, keine Aufforderung zum Umzug ergeht.