Wir beziehen uns auf den Tagesordnungspunkt 20 der Kreistagssitzung am 20. 5. 2015 und stellen den folgenden Änderungsantrag:
Der Kreistag möge beschließen,
im §12 des Konsortialvertrages den Absatz (3) zu streichen.
Stattdessen wird aufgenommen:
„Der Status der Gemeinnützigkeit bleibt für die GZM und die Krankenhausbetriebsgesellschaften verbindlich.“