Wir beziehen uns auf den Tagesordnungspunkt 20 der Kreistagssitzung am 20. 5. 2015 und stellen den folgenden Änderungsantrag:
Der Kreistag möge beschließen,
dass der Aufsichtsrat des Gesundheitszentrums Wetterau gGmbH erhalten bleibt und nicht aufgelöst wird.
Begründung:
Der Aufsichtsrat der GZM kann den Aufsichtsrat des GZW nicht ersetzen. Das GZM hat eher strategische Aufgaben.
Die wirtschaftlichen Aufgaben und der konkrete medizinische Bereich des GZW sollten weiterhin durch einen Aufsichtsrat demokratisch kontrolliert sein.