Änderungsantrag Gesundheitszentrum Mittelhessen 5

Wir beziehen uns auf den Tagesordnungspunkt 20 der Kreistagssitzung am 20. 5. 2015 und stellen den folgenden Änderungsantrag:

Der Kreistag möge beschließen,

dem §8 des Gesellschaftsvertrags einen Passus hinzuzufügen:

Tätigkeiten in privaten Betrieben des Gesundheitswesens und die damit verbundenen Einkünfte müssen dem Aufsichtsrat vollumfänglich angezeigt werden.“

Begründung:

Das GZM soll ein kommunaler Betrieb bleiben, wie aus den benannten Zielen hervorgeht.
Es ist also zu prüfen, ob bei Führungspersonen ein Interessenskonflikt vorliegt, wenn sie gleichzeitig für private Gesundheitsbetriebe arbeiten. Auch ist zu prüfen, ob die Aufgaben innerhalb des GZM vollumfänglich geleistet werden können, wenn in anderen Gesundheitsbetrieben verantwortungsvolle Posten mit einem dafür nötigen Zeitkontingent erfüllt werden müssen.