Antrag zur Stv.-Versammlung am 2. Juni 2015
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
namens meiner Fraktion stelle ich folgenden Resolutions-Antrag zu den bestehenden Verhandlung zwischen der EU und den USA wegen eines transatlantischen Handels- und Investitionsvertrages (TTIP):
1.
Die Stv.-Versammlung der Stadt Nidda lehnt eine weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandelns ab, insbesondere die geheim verhandelten Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic-Trade-and Investment-Partnership), CETA (Comprehensive-Economic-and-Trade-Agreement) und TISA (Trade-in-Services-Agreement).
Diese Freihandelsabkommen haben negative Konsequenzen auch für die Kommunen bezüglich der öffentlichen Auftragsvergabe, einer kommunalen Energieversorgung, dem Umweltschutz sowie für Tarife und Arbeits-bedingungen im öffentlichen Sektor. Es soll privaten Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, sich Zugriff auf die öffentliche Daseinsfürsorge zu verschaffen, bspw. im Bereich der Bildung, der Gesundheitsvorsorge, bei sozialen Dienstleistungen, bei der Wasserversorgung, bei Abwasser- und Müllentsorgung, beim öffentlichen Nahverkehr und dem kulturellen Bereich.
2.
Die Stv.-Versammlung der Stadt Nidda appelliert an den Hessischen Städte- und
Gemeindebund und den Deutschen Städtetag, sich gegen die geplanten Abkommen zu positionieren und bei der Landes- und Bundesregierung und der EU-Kommission entsprechend zu intervenieren, um weitere Verhandlungen zu stoppen.
Begründung:
Derzeit verhandeln die EU und die USA den transatlantischen Handels- und Investitionsvertrag TTIP. CETA, ein ähnliches Abkommen mit Kanada, steht vor der Ratifizierung. Diese Abkommen drohen, Demokratie und Rechtsstaat, Umwelt- und Verbraucherschutz zugunsten von Wirtschaftsinteressen auszuhebeln. Profitieren werden dabei vor allem große Konzerne, zum Nachteil aller. Weitere Begründung mündlich.
Weitere Begründungen:
Bürger/innen und Parlamente bleiben außen vor:
Die Verhandlungen führt allein die EU-Kommission – im Geheimen!
Sie hat bisher weder Verhandlungsmandat noch Verhandlungstexte veröffentlicht. Das EU-Parlament stimmt am Ende nur über den fertigen Vertragstext ab, ändern kann es nichts mehr. Gleiches gilt für die nationalen Parlamente!
Üblicherweise gelten Investitionsschutzverträge 20 Jahre und länger – damit sind sie künftigen Parlamentsbeschlüssen und Volksentscheiden nicht mehr zugänglich.
Abbau von Vebraucherschutz:
Bei einer gegenseitigen Anerkennungvon Standards gelten faktisch nur noch die jeweils schwächsten Regelungen. US-amerikanische Unternehmen könnten bspw. Genmais nach Europa liefern, EU-Finanzdienstleister hochriskante Geldanlagen in den USA verkaufen.
Mit CETA und TTIP soll der europäische Markt für Kraftstoffe aus Fracking und Teersanden geöffnet werden – mit sicherlich gravierenden Folgen für Umwwelt und Klima.
Profite aus öffentlichen Diensten:
Liberalisierung und Privatisierung sollen zur Einbahnstraße werden. Einmal privatisierte Stadtwerke, Krankenhäuser oder Entsorgungsbereiche wieder in kommunale Hände zu nehmen, würde mit CETA und TTIP erschwert oder gar unmöglich. Öffentliche Aufträge würden noch weiter einer Markt- und Wett-bewerbslogik unterworfen. Lokale Wirtschaftsförderung oder sozial-ökologische Beschaffung würde erschwert oder zum Teil verboten. Staatliche Kulturförderung oder die Buchpreisbindung sind in Gefahr, als Handels-hemmnis oder unerlaubte Bevorzugung deklariert und abgeschafft werden.
Noch mehr Macht für Konzernlobbys:
Konzerne sollen möglichst frühzeitig bei Gesetzen mitreden dürfen, noch bevor Entwürfe veröffentlicht sind. Das nennen die Verhandlungsparteien beschönigend „Regulatorische Kooperation“. Sie wird den Abbau von sozialen und ökologischen Standards zur Daueraufgabe in der EU und den USA machen.
Sonderklagerechte für Konzerne:
Die Abkommen räumen Konzernen das Recht ein, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen. Das nennt sich ISDS , übersetzt Investor-Staat-Schiedsgerichtverfahren. Damit können die Konzerne gegen Gesetze oder Maßnahmen vorgehen, durch die sie ihre Investitionen und Gewinne beeinträchtigt sehen. Oft dienen solche Gesetze aber dem Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz. Die Klagen werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor privaten Schiedsgerichten verhandelt, Berufungsmöglichkeit gibt es nicht. In vielen bereits abgeschlossenen Fällen wurden Staaten zu Strafzahlungen in Millionen- bzw. sogar Milliardenhöhe verurteilt (Mexico/ Kanada und z.Z. In Deutschland Milliarden-Forderung von Vattenfall für die Abschaffung der AKWs).
Wir bitten daher um Zustimmung, denn die TTIP-Regelungen würden einen Marktzugang erzwingen und kommunale Dienstleistungen müssten für private Firmen geöffnet werden, der öffentliche Sektor wäre für diese Firmen ein profitabler Kuchen.