Eine angemessene Wohnung zu finden ist für viele einkommensschwache Menschen ein großes Problem. Was ist angemessen? Die Mietobergrenzen des Wetteraukreises geben keine Quadratmeterzahlen vor, sondern nennen Preise. Doch der Berechnung dieser Mietobergrenzen liegen natürlich Mieten für eine bestimmte Quadratmeterzahl zugrunde. Wenn sich hier etwas ändert, müsste das Koonzept überarbeitet werden.
DIE LINKE. Fraktion im Kreistag der Wetterau stellte am 29. Mai 2015 die folgende Anfrage:
- Ist Ihnen bekannt, dass die Landesregierung am 22. Juli 2014 per Erlass die Angemessenheitsgrenzen für Wohnungen heraufgesetzt hat?
Menschen mit einer Berechtigung auf eine Sozialwohnung können nun folgende
Wohnungen anmieten: alt neu - 1 Person 45 m² 50 m2
2 Personen 60 m² 60 m2
3 Personen 72 m² 75 m2
jede weitere Person 12 m2
- Wie soll diese Veränderung Eingang in das „Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen des Wetteraukreises“ finden? Zwar wurde im Schlüssigen Konzept auf die Benennung von Quadratmeterbeschränkungen verzichtet aber es ist anzunehmen, dass die zugrunde liegende Datenbasis die damals geltenden 45 m² als Berechnungs-grundlage angenommen hat.
- Wie haben Sie inzwischen auf diesen Erlass reagiert?
Hat dies bereits Eingang in die Praxis des Jobcenters und des Sozialamts gefunden?