Sehr geehrte Frau Kreistagsvorsitzende,
verehrte Damen und Herren,
in jüngster Vergangenheit meldeten sich Bereitschaftspflegeeltern öffentlich zu Wort und machten auf ein Problem aufmerksam: das durch den Beschluss dieses Kreistags aus 2013 gewährte Betreuungsgeld reicht insbesondere dann nicht aus, wenn ein Kind mehr als zwei Monate in Obhut der Noteltern verbleibt.
Laut Kreistagsbeschluss von August 2013, werden nach zwei Monaten nur noch 35 Euro gezahlt. Vor dem 1.1.2013 waren es 70 Euro.
Auch wenn insgesamt die Verweildauer der Kinder bei den Noteltern verringert werden konnte, so verbleiben doch immer wieder Kinder länger als 2 Monate, bis ihre Angelegenheiten geregelt werden können und eine endgültige Lösung für sie gefunden wird.
In dieser Zeit – also Verweildauer mehr als 2 Monate – reichen 35 Euro nicht aus, um die Kosten der Bereitschaftspflegeeltern zu decken und der Betrag sollte erhöht werden.
Nun zum zweiten Teil unseres Antrags:
Eine Bereitschaftspauschale ergibt sich auch folgenden Gründen:
ein Elternteil darf nicht berufstätig sein, ein Auto, ein handy, ein Zimmer müssen vorgehalten werden, was auch dann Kosten verursacht, wenn kein Kind in Obhut genommen wurde. Dies sollte bei der Vergütung Berüchsichtigung finden.
Noch ein Wort zu Ihrem Antrag, werte CDU: Wir freuen uns, dass unser Antrag so sehr Ihre Zustimmung erfahren hat, dass Sie einen gleichlautenden Antrag eingebracht haben. Wenn Sie sich auch in Zukunft so sehr für unsere Anträge begeistern können, fungieren wir gerne weiter als Ideengeber.