Berichterstattung der Sparkasse

Bezugnehmend auf die 156. Vergleichende Prüfung „Betätigung bei Sparkassen“, stellt die Fraktion DIE LINKE. folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag des Wetteraukreises bittet den Kreisausschuss des Wetteraukreises, sich dafür einzusetzen, dass der Vorstand des Sparkasse Oberhessen dem zuständigen Ausschuss HFPG des Wetteraukreises einmal jährlich – am Ende des Geschäftsjahres der Sparkasse Oberhessen, – über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens berichtet .

Begründung:

Hinsichtlich der Information der kommunalen Träger, wird in den Leitsätzen der 156. Vergleichenden Prüfung „Betätigung bei Sparkassen“ ein systematischer Prozess empfohlen. Dieser Prozess soll sicher stellen, dass die Träger der Sparkasse Oberhessen zeitnah Kenntnis über die wirtschaftliche Lage der Sparkasse erlangen.

Bei sich konkretisierenden Risiken für die Träger ist unverzüglich eine umfassende Berichterstattung erforderlich.

Der Bericht des Vorstandes soll Auskunft geben über:

– die Jahresabschlüsse und die mittelfristige Unternehmensplanung

– die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Liquidität und Rentabilität der Sparkasse

verlustbringenden Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und Ursachen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung waren

– Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages

 

In einem ähnlich gelagerten Antrag im Kreistag des Vogelsbergkreises im Jahre 2012 wurde einer Berichterstattung zugestimmt.

Es ist nicht einzusehen, dass das Gremium im Vogelsbergkreis informiert wird und der Wetteraukreis als grösserer Träger nicht.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.