Kein Bankkonto für Flüchtlinge?
Anja ElFechtali, Kreistagsabgeordnete der Linken, bemängelt, dass die Sparkasse Oberhessen – aber auch Filialen anderer Banken in der Wetterau – Flüchtlingen mit Fiktionsbescheinigung die Eröffnung eines ‚Jedermannskontos‘ verweigert.
„ Ich habe Flüchtlinge zu Banken begleitet und erhielt die Auskunft, die Grundlage für diese Verweigerung sei eine Absprache mit dem Wetteraukreis.“ Das will ElFechtali nun genau wissen – und sollte es zutreffen, auf keinen Fall akzeptieren. Denn mit Bundesratsbeschluss vom 16. 3. 2016 trat das so genannte Zahlungskontengesetz in Kraft, das ein „Konto für jedermann“ vorsieht. Mit dem Gesetz haben alle Verbraucher bundesweit das Recht auf einen Zugang zu einem Bankkonto mit den wichtigsten Funktionen. Dazu gehören Bareinzahlungen und -auszahlungen sowie Lastschriften und Kartenzahlungen. Zuvor wurde Obdachlosen und Asylsuchenden dieses Recht meist verweigert. Nun können Banken die Kontoeröffnung für jedermann nur noch in Ausnahmefällen verweigern – beispielsweise bei bestimmten Straftaten wie Geldwäsche.
„Die Existenz als Flüchtling zählt nicht zu irgendeiner Straftat. Flucht ist kein Verbrechen!“, sagt ElFechtali. Uns sie verweist darauf, dass auch eine Fiktionsbescheinigung eine Aufenthaltsgenehmigung darstellt.
ElFechtali ärgert besonders, dass die Flüchtlinge mit der Kontoverweigerung in ernste Notlagen geraten: „Sobald einem Flüchtling vom BAMF die Flüchtlingseigenschaften zuerkannt wurden, stellt das zuständige Sozialamt alle Leistungen ein. Um weiterhin den Lebensunterhalt finanzieren zu können, muss ein Flüchtling beim Jobcenter Wetterau einen Antrag auf ALG II (Hartz IV) stellen. Die beantragten Leistungen können nur ausbezahlt werden, wenn der Flüchtling ein Girokonto bei einer Bank hat. Bargeld wird beim Jobcenter nicht ausgezahlt.“
Die Fraktion DIE LINKE. / Piraten stellte deshalb beim Vorsitzenden des Kreistags eine Anfrage. Es wird gefragt:
1. Welche Gründe liegen vor, dass Flüchtlinge mit Fiktionsbescheinigung kein Girokonto bei der Sparkasse Wetterau eröffnen können?
1 a) Gelten in der Wetterau und für die Sparkasse Oberhessen das Zahlungskontengesetz und das Hessische Sparkassengesetz nicht?
1 b) Ist es richtig, dass der Wetteraukreis bei den Banken eine interne Absprache traf, die die Einrichtung eines Bankkontos für Flüchtlinge mit Fiktionsbescheinigung betrifft? Wenn ja, wie sieht diese Absprache konkret aus?
2. Wieso sind die Mitarbeiter des Jobcenters darüber nicht informiert?
3. Wie sollen Flüchtlinge an die Ihnen zustehenden Leistungen kommen, wenn das Jobcenter Wetterau weder Schecks ausstellt, noch Barauszahlungen tätigt?
4. Wovon soll ein Flüchtling leben, der keinen Zugang zu seinen Leistungen erhält?
5. Wohin soll ein möglicher Arbeitgeber den Lohn überweisen?