Die Fraktion DIE LINKE./Piraten stellt zur Kreistagssitzung am 12. Oktober 2016 folgenden Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
Die Zuwendungen für Bereitschaftspflegefamilien werden wie folgt angepasst:
Ab dem 1. Juli 2017 erhalten die ambulanten Pflegeeltern folgende gestaffelten Geldleistungen:
Von der 1. bis zur 4. Woche der Inobhutnahme einen Tagessatz von 70,00 Euro.
Ab Beginn der 5. Woche der Inobhutnahme für die gesamte Dauer der Betreuung einen Tagessatz von 50,00 Euro.
Darüber hinaus wird eine Bereithaltepauschale für den Zeitraum gezahlt, in der kein Kind zur Betreuung in der Familie ist. Die Höhe der Pauschale soll im Benehmen mit den Tagespflegepersonen festgelegt werden und hat sich an den Bereithaltepauschalen anderer Landkreise zu orientieren.
Begründung:
Seit zweieinhalb Jahren arbeitet der Wetteraukreis mit dem Projekt PETRA zusammen. Für den Wetteraukreis übernimmt PETRA die Aufgabe, Kinder in Pflegefamilien zu vermitteln.
Die familiäre Bereitschaftspflege ist für Kinder vorgesehen, die auf Grund familiärer Probleme nicht zu Hause bei ihren Eltern bleiben dürfen. Die Kinder kommen dann zu einer Bereitschaftspflegefamilie, wenn das Jugendamt beim Kreis das Kindswohl als gefährdet ansieht.
Der Aufenthalt des Kindes in der Bereitschaftspflegefamilie ist grundsätzlich zeitlich begrenzt. Er bleibt immer so lange bestehen, bis alle für die weitere Zukunft des Kindes relevanten Fragen geklärt sind. Die Bereitschaftspflegeeltern leisten eine unverzichtbare Arbeit für die Gesellschaft, die einen hohen persönlichen Einsatz und ein entsprechendes Engagement erfordert
Bereitschaftspflegefamilien müssen für die Zeit, in der sie ein Kind bei sich aufgenommen haben, für alle möglichen Kosten des in Obhut genommenen Kindes aufkommen, was neben Kleidung und Ernährung z.B. auch medizinische Versorgung beinhaltet. Zudem gehört es zu den Voraussetzungen um Bereitschaftseltern zu sein, dass ein Elternteil nicht berufstätig sein darf. Zudem muss ein eigenes Auto und ein Handy vorgehalten werden. Sie müssen rund um die Uhr erreichbar sein. Im Haus muss jederzeit ein leeres Zimmer für die Aufnahme eines Kindes zur Verfügung stehen.
Bis zum 31. Dezember 2012 erhielten die ambulanten Bereitschaftspflegeeltern einen Tagessatz von 70 Euro. Der Kreistag des Wetteraukreis hat diese Regelung zum 1. Januar 2013 gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und LINKE geändert. Seit diesem Tag erhalten die „Noteltern“ im ersten Monat einen Tagessatz von 70 Euro. Im zweiten Monat reduziert sich der Tagessatz auf 50 Euro. Ab Beginn der 9. Woche der Inobhutnahme wird den Bereitschaftspflegefamilien ein Tagessatz von 35 Euro gezahlt.
Bereitschaftspflegeeltern haben immer wieder geäußert, dass die Pauschale von 35 Euro am Tag ab der 9. Woche nicht auskömmlich ist. Nach Auffassung der LINKEN / Piraten sollte die außerordentliche Leistung der Bereitschaftspflegefamilien für die Gesellschaft angemessen vergütet werden. Menschen, die sich für diese Aufgabe bereit erklären, sollten nicht noch draufzahlen müssen.
Wie schon 2013 spricht sich die Fraktion DIE LINKE. / Piraten in diesem Zusammenhang für eine Bereithaltepauschale für die Zeit aus, in der die Pflegeeltern keine Kinder zur Pflege haben, denn sie müssen auch dann ihre Sozialversicherung (Rente, Krankenversicherung,
Pflegversicherung) weiter bezahlen, ebenso die Unfallversicherung.