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Der Wetteraukreis legt neue Mietobergrenzen vor, die ab Januar 2018 gelten sollen.
Die vorgegebenen Mietobergrenzen sind Richtlinien für Menschen, die staatliche Leistungen benötigen. Teurer darf eine Wohnung nicht sein.
Was DIE LINKE. schon lange fordert:Die vorgegebenen Mietobergrenzen waren in der Vergangenheit immer so niedrig angesetzt, dass den betroffenen Menschen die Wohnungssuche äußerst schwer gemacht wurde. Die Mieten stiegen über die Vorgaben durch die Mietobergrenzen hinaus. DIE LINKE fordert schon lange, reale Mietverhältnisse zugrunde zu legen und die Preise auf dem Wohnungsmarkt zu berücksichtigen. Dazu bräuchte es einen qualifizierten Mietspiegel für die Wetterau. Das will der Wetteraukreis aber nicht. Er erstellt alle zwei Jahre ein so genanntes Schlüssiges Konzept, das zu einem großen Anteil Bestandsmieten berücksichtigt und nicht den Wohnungsmarkt.Es musste endlich etwas geschehen!Zu den unrealistischen Mietobergrenzen des Wetteraukreises wurde es immer schwerer eine Wohnung zu finden.Jetzt hat der Wetteraukreis in den Kommunen des Westkreises die Obergrenzen endlich erhöht. Zwei Dinge fallen aber auf den ersten Blick auf, wenn man die neuen Mietobergrenzen ansieht:
Erstens sind die Staffelungen nicht stimmig und im Ostkreis liegen einige Obergrenzen unter denen vom Jahr 2005 – als ob dort die Mietpreise gesunken wären!
Zum Zweiten scheinen die ausgegebenen Mietobergrenzen stark davon abhängig zu sein, wie viele Daten hinzugezogen wurden. Im Westkreis, wo Hunderte Datensätze vorliegen, fallen die Mietvorgaben stimmiger aus, als im Ostkreis. Dort sind erfahrungsgemäß viel weniger Daten zugänglich. Offensichtlich führt die geringe Zahl der einbezogenen Daten dazu, dass unlogische Schlüsse gezogen wurden. Oder wie ist zu erklären, dass für eine dreiköpfige Familie in Gedern heute 25 Euro weniger Miete angenommen wird, als 2005? Oder bei einer vierköpfigen Familie 35 Euro weniger und bei einer fünfköpfigen Familie 55 Euro?
Das sind die neuen Mietobergrenzen für den Wetteraukreis ab 1. Januar 2018:
Bad Vilbel, Karben, Bad Nauheim, Friedberg, Rosbach, Ober Mörlen, Wöllstadt, Niddatal
1 Person 410 Euro
2 Personen 420 Euro
3 Personen 505 Euro
4 Personen 565 Euro
5 Personen 630 Euro
Jede weitere Person 85 Euro
Altenstadt, Butzbach, Münzenberg, Rockenberg, Wölfersheim, Echzell, Reichelsheim, Florstadt
1 Person 335 Euro
2 Personen 340 Euro
3 Personen 420 Euro
4 Personen 485 Euro
5 Personen 540 Euro
jede weitere Person 65 Euro
Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg
1Person 345 Euro
2 Personen 345 Euro
3 Personen 400 Euro
4 Personen 430 Euro
5 Personen 495 Euro
Jeder weitere Person 60 Euro
Gedern, Hirzenhain, Kefenrod
1 Person 310 Euro
2 Persoenen 300 Euro
3 Personen 345 Euro
4 Personen 385 Euro
5 Personen 415 Euro
Jede weitere Person 55 Euro