Wir beziehen uns auf den Tagesordnungspunkt 20 der Kreistagssitzung am 20. 5. 2015 und stellen den folgenden Änderungsantrag:
Der Kreistag möge beschließen,
den §20 des Konsortialvertrags zu streichen.
Ebenso den §9 des Einbringungsvertrags GZW.
Begründung:
Schiedsgerichte, deren Rechtsgrundlage außerhalb des ordentlichen Rechtsweges liegt, sind private Einrichtungen. Es widerspricht einem Rechtsstaat, wenn solche privaten Schiedsgerichte über Angelegenheiten eines Wirtschaftsunternehmens in kommunaler Hand entscheiden.