Änderungsantrag: Klimaschutzziele voranbringen – nicht hinterher hinken!

Sehr geehrter Herr Häuser,
die Fraktion DIE LINKE. stellt zur Kreistagssitzung am 4. April 2022 folgenden Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 18: Sitzungsvorlage „Anpassung der Klimaschutzziele des Wetteraukreises“

Die Sitzungsvorlage wird verändert und ergänzt:

Veränderung (Absatz 1):
Der Wetteraukreis verpflichtet sich, das Bundes-Klimaschutzgesetz zu überbieten und in seinen Liegenschaften die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 89 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 1990 zu mindern. Klimaneutralität soll bis zum Jahr 2035 erreicht werden.

Ergänzung:
Ziel 13:
In allen Liegenschaften des Kreises wird bei der Wasserversorgung zwischen Trink- und Brauchwasser getrennt, um den Trinkwasserverbrauch zu vermindern.

Begründung:

Eine Klimaneutralität bis 2045 ist unzureichend. Das Bundes-Klimaschutzgesetz trägt mit diesem Ziel nicht zum Erreichen des 1,5°C-Ziels bei. Klimaaktivist*innen sind sich einig, dass die Klimaneutralität in Deutschland bis 2030 erreicht sein sollte. Dies wird, nach aktuellem Stand, schwer zu schaffen sein. Dennoch kann die Konsequenz nicht sein, sich auf dem Minimum an Schaffbarem auszuruhen. Man hat sich anscheinend damit abgefunden, zugunsten einer Beibehaltung der aktuellen Lebensweise für weitere zehn Jahre die Lebensqualität zukünftiger Generationen aufs Spiel zu setzen.

Der Wetteraukreis steht aktuell beim Erreichen der bisher vorgeschriebenen Klimaschutzziele gut da, er übertrifft einzelne Zwischenziele sogar. Diesen Vorsprung sollte er nutzen, um zumindest zu kleinen Teilen die Fehlentscheidungen der Bundesregierung auszugleichen. Vor allem sollte er dies aber tun, um eine Vorbildfunktion für andere Landkreise zu haben und den Effekt des Ausgleichs zu verstärken.

Eine Trennung von Trink- und Brauchwasser ist in den neuen Klimaschutzzielen bisher auch nicht vorgesehen. Die fehlende Einsicht zu diesem Thema ist enttäuschend.
Mit der Klimakrise wird sich auch die Trinkwasserknappheit verschärfen. Der aktuelle Trinkwasserverbrauch trägt hierzu aktiv bei. Die Tatsache, dass beispielsweise für Toilettenspülungen Trinkwasser verbraucht wird, lässt sich nicht rational begründen. Außer mit dem Argument der Kosteneinsparung. Diese Argumentation wird jedoch nicht lange anhalten und sich auf lange Zeit rächen. Denn: Je knapper das Trinkwasser, desto teurer wird es. Langfristig betrachtet können Argumente nicht wirklich aufrecht erhalten werden, die die Trennung von Wassersystemen negieren.