Änderungsantrag zu unserem Antrag: Gebührensatzung für Flüchtlingsunterkünfte abschaffen!

Die Fraktion DIE LINKE./Piraten stellt zur Kreistagssitzung Kreistagssitzung am 26. August 2020 folgenden Antrag zum Tagesordnungspunkt 7:

Der Kreistag möge beschließen:
Die „Satzung des Wetteraukreises über die Erhebung von Gebühren für die vorübergehende Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz sowie sonstigen Ausländern“ wird außer Kraft gesetzt.

Begründung:
Die bisherige Fassung der Gebührensatzung des Wetteraukreises verlangt von Familien Wuchermieten. Wenn ein Familienmitglied eine Arbeit gefunden hat, muss für alle Mitglieder der Familie der Betrag von 287,58 Euro für die Unterkunft bezahlt werden.
So werden beispielsweise Familien mit drei Kindern mehr als 1400 Euro Miete/Gebühr abverlangt! Die Wohnverhältnisse entsprechen einfachstem Standard und diese Mieten/Gebühren können nur als Wucher bezeichnet werden!
Betroffen sind Menschen, die es auf den privaten Wohnungsmarkt schwer haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden und deshalb trotz Arbeit und einem Wechsel zum Jobcenter weiter in einer Gemeinschaftsunterkunft verbleiben müssen. Ausreichend Sozialwohnungen oder öffentlich geförderte Wohnungen stehen nicht zur Verfügung, um einen Wohnungswechsel zu sichern.
Diese Menschen werden wegen der hohen Mieten/Gebühren für Wetterauer Gemeinschaftsunterkünfte im Hartz4-Bezug gehalten, obwohl sie mit einer bezahlbaren
Wohnung, mit Kindergeld, anderen Kinderzuschlägen und Wohngeld nicht mehr vom
SGB II-Leistungsbezug abhängig wären. Die Wetterauer Gebührensatzung wirkt hier nicht armutsverhindernd sondern armutsfördernd.
Nach Lektüre der Antwort auf unsere Anfrage vom 2. Juni 2020, die uns am 18. August 2020 zuging, wurde uns klar, dass es sich bei den uns bekannten Fällen dieser hohen Mietforderungen nicht um Einzelfälle handelt.
In diesem Fall hilft nur eine gänzliche Abschaffung der Gebührensatzung für Gemeinschaftsunterkünfte im Wetteraukreis.