Änderungsntrag Gesundheitszentrum Mittelhessen 2

Wir beziehen uns auf den Tagesordnungspunkt 20 der Kreistagssitzung am 20. 5. 2015 und stellen den folgenden Änderungsantrag:

Der Kreistag möge beschließen,

im §12 des Konsortialvertrages den Absatz (3) zu streichen.

Stattdessen wird aufgenommen:

Der Status der Gemeinnützigkeit bleibt für die GZM und die Krankenhausbetriebsgesellschaften verbindlich.“