Akteneinsichtsausschuss ohne politische Einsicht

Beschlussfassung des Abschlussberichts des Akteneinsichtsausschuss „Schülerbeförderung“

Kreistagssitzung 3. Dezember 2014

Sehr geehrte Frau Kreistagsvorsitzende,

Meine Damen und Herren,

dieser Abschlussbericht versucht, die politische Tragweite der getroffenen Entscheidung herunterzuspielen. Wichtige Schlussfolgerungen werden nicht gezogen.

Ich führe das aus:

Im Kreisausschuss wurde schon im Oktober 2013 einstimmig beschlossen, die Schulwege zu überprüfen und die Bescheide im April 2014 an die Eltern zu verschicken.

Demnach haben neben der Koalition aus SPD, Grünen und FDP auch die CDU und die Freien Wähler zugestimmt. Sie alle haben Vertreter im Kreisausschuss sitzen. Sie alle fällten also einstimmig die politische Entscheidung, für ca. 850 Eltern die Schulwege ihrer Kinder nicht mehr zu bezahlen.
Doch erst nachdem es gegen die VGO-Bescheide massiven Protest gab, wurde Ihnen klar, dass Sie ein heißes Eisen im Feuer hatten.

Zuvor wurde der Sache anscheinend keine besondere Beachtung zuteil.

Werte Damen und Herren,

der Abschlussbericht trifft zwei wichtige Aussagen:

Erstens obliegt dem Wetteraukreis als Schulträger die Rechts- und Fachaufsicht, was mit der VGO auch vertraglich festgeschrieben ist.

Somit hätte im Kreisausschuss jederzeit eine andere politische Entscheidung getroffen werden können. Außerdem hätte der Kreistagsbeschluss vom 23. Juli 2014 zwingend umgesetzt werden müssen, der eine Aussetzung der Bescheide einforderte.
Stattdessen passierte nichts dergleichen.

Zweitens wurde der Kreisausschuss über den Versand der Bescheide so rechtzeitig informiert, dass Einwände noch möglich gewesen wären.

Doch offensichtlich hatte niemand Einwände. Auch nicht diejenigen, die sich heute als feurige Opposition darstellen.

DIE LINKE. fordert nach wie vor, dass die fraglichen Schulwege
weiterhin bezahlt werden, bis Regelungen für die Schulwegesicherheit hier beschlossen sind und ein Vertrag mit der VGO ausgehandelt ist,
der eine demokratische Kontrolle durch den Kreistag ermöglicht.