Akteneinsichtsausschuss „Schülerbeförderung“ legt oberflächlichen Bericht vor

Abschlussbericht ohne politische Einsicht

Die Kreistagsfraktion der Linken kritisiert die Oberflächlichkeit des Abschlussberichts, den der Akteneinsichtsausschuss „Schülerbeförderung“ für die Kreistagssitzung am Mittwoch vorlegte. „Der Bericht versucht, die politische Tragweite herunterzuspielen. Wichtige Schlussfolgerungen werden nicht gezogen“, sagt der linke Kreistagsabgeordnete Rudi Kreich, der im Ausschuss mitarbeitete.

Kreich führt aus: „Der Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses „Schülerbeförderung“ enthält für uns keine besondere Überraschung. Unsere Vermutung wurde bestätigt: die VGO hat nicht eigenmächtig gehandelt, sondern wurde bereits im Oktober 2013 vom Kreisausschuss beauftragt, die Schulwege neu zu bewerten. Außerdem wurde dort einstimmig beschlossen, im April 2014 die Bescheide an die Eltern zu verschicken. Demnach haben neben der Koalition aus SPD, Grünen und FDP auch die CDU und die Freien Wähler zugestimmt. Alle genannten Parteien sind im Kreisausschuss vertreten. Alle fällten also die politische Entscheidung, für ca. 850 Eltern die Schulwege ihrer Kinder nicht mehr zu bezahlen.
Doch nachdem es gegen die VGO-Bescheide massiven Protest gab, schoben sich genau diese Parteien gegenseitig den schwarzen Peter zu und wollten von allem nichts gewusst haben. Deshalb hatte DIE LINKE. bereits im Juli 2014 diesen Akteneinsichtsausschuss beantragt. Im September folgte dann die CDU und und im Oktober die Koalition diesem Antrag.

Der Abschlussbericht trifft dennoch zwei wichtige Aussagen, die zeigen, dass weder die Koalition noch CDU und Freie Wähler gewillt waren, die fragwürdige politische Entscheidung wieder aufzuheben.

Erstens obliegt dem Wetteraukreis als Schulträger die Rechts- und Fachaufsicht, was mit der VGO auch vertraglich festgeschrieben ist. Damit hätte im Kreisausschuss jederzeit eine andere politische Entscheidung getroffen werden können. Außerdem hätte der Kreistagsbeschluss vom 23. juli 2014 zwingend umgesetzt werden müssen, der eine Aussetzung der Bescheide und eine erneute Überprüfung der Schulwege einforderte. Stattdessen passierte nichts dergleichen.
Zweitens wurde der Kreisauschuss über den Versand der Bescheide so rechtzeitig informiert, dass Einwände noch möglich gewesen wären. Doch offensichtlich hatte niemand Einwände.

Kreich wundert sich über die jüngsten Presseerklärungen der CDU, die sich gänzlich aus der Verantwortung stehlen will. „Wenn Herr Kartmann erklärt, seitens der Koalition seien Möglichkeiten verpasst worden, den Versand der Bescheide zu stoppen und der Schuldezernent habe geschlafen, dann gilt dies auch für die CDU, die im Kreisausschuss keinen Versuch unternahm die Entscheidung umzukehren.“

Für die kommende Kreistagssitzung stellte DIE LINKE. den Antrag, den Vertrag mit der VGO aufzulösen und über den Schülertransport neu zu verhandeln. Rudi Kreich möchte dann auch geklärt wissen, wie der unbestimmte Rechtsbegriff der besonderen Gefahr, der im Schulgesetz steht, vom Wetteraukreis als Schulträger definiert wird. Denn das Kultusministerium erklärte in einer Kleinen Anfrage der linken Landtagsfraktion: Das besondere Gefahrenpotenzial näher zu bestimmen obliegt nicht den Landesministerien, sondern den Schulträgern im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Vor Ort müssten die regionalen und lokalen Verhältnisse näher bestimmt werden. „In Anbetracht der örtlichen Besonderheiten wäre eine landesweite Regelung nicht sachgerecht und zudem nicht rechtmäßig.“

DIE LINKE. fordert nach wie vor, dass die fraglichen Schulwege weiterhin bezahlt werden, bis Regelungen für die Schulwegesicherheit beschlossen sind und ein Vertrag mit der VGO ausgehandelt ist, der eine demokratische Kontrolle durch den Kreistag ermöglicht.