Die „Linke Hartz4-Hilfe Wetterau“ beteiligte sich an der hessenweiten Aktionswoche gegen Hartz4-Verschärfungen.
Der Bundestag verabschiedete die so genannten „Rechtsvereinfachungen“ im Sozialgesetzbuch II und auch der Bundesrat stimmte zu. Doch was dort verabschiedet wurde, hat mit Vereinfachung wenig zu tun. Auf Hatz4-Leistungsberechtigte kommen Rechtsverschärfungen zu: Das Recht einen Überprüfungsantrag zu stellen soll eingeschränkt werden. Außerdem kann jetzt „sozialwidriges Verhalten“ unterstellt werden. Erhält der Leistungsberechtigte die Hilfebedürftigkeit aufrecht oder vermindert sie nicht, kann das Jobcenter Geld zurückverlangen – bis zu drei Jahre zurück! Hier wird der Willkür Tür und Tor geöffnet!