Anfrage: Allgemeiner Sozialer Dienst – Arbeitsbedingungen

Anfrage zu den Arbeitsbedingungen beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)

Der Sozialdezernent antwortete a, 21. Februar 2013.

Die Fraktion DIE LINKE. bittet um die Beantwortung der untenstehenden Fragen.

Häufig sind Stellenausschreibungen für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Wetteraukreises zu finden. Mitarbeiter/innen des ASD tragen eine hohe Verantwortung. Darauf bezogen, möchten wir fragen:

1. Wie hoch waren die Abgänge von Mitarbeiter/innen beim „Allgemeinen Sozialen Dienst“ mit seinen Standorten Büdingen und Friedberg in 2011 und 2012?

Antwort: In 2011 sind vier Mitarbeiter/innen, je zwei an den Standorten Friedberg und Büdingen ausgeschieden. 2012 sind fünf Mitarbeiter/innen ausgeschieden, davon drei vom Standort Friedberg und zwei vom Standort Büdingen.

2. Welche Gründe führten zu der Abwanderung?

Antwort: Gründe für das Ausscheiden der Mitarbeiter/innen waren persönlicher Art, Wohnortwechsel in andere Bundesländer oder berufliche Neuorientierung bei einem anderen Arbeitgeber. Sowohl in 2011 (ASD Friedberg) als auch in 2012 (ASD Büdingen) ist je eine Mitarbeiterin aufgrund Mutterschutzfristen mit anschließender Elternzeit ausgefallen.

3. Halten Sie die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen für angemessen oder für zu hoch?

Bedingt durch die hohe Fluktuation führen Stellenvakanzen zu Mehrbelastungen. Fälle müssen unter dem vorhandenen Personal verteilt werden und gleichzeitig sind neue Mitarbeiter/innen einzuarbeiten. Durch neueinstellungen erhöhen sich die Einarbeitungszeiten.

4. Wie hoch ist die Quote der Fallzahlen, die die Mitarbeiter/innen durchschnittlich pro Monat/ Jahr zurzeit bearbeiten? Wie hoch war die Quote 2010 und 2011?

Antwort:
2010 durchschnittlich 928 Fälle „Hilfen zur Erziehung“;
2011 durchschnittlich 1026 Fälle „Hilfen zur Erziehung“;
2012 durchschnittlich 1017 Fälle „Hilfen zur Erziehung.
Eine Vollzeitkrafr bearbeitet im Durchschnitt ca. 46 Fälle „Hilfen zur Erziehung“.

5. Welche Maßnahmen werden getroffen, um Arbeitsüberlastungen zu vermeiden?

Antwort: Es wurden drei Stellen neugeschaffen. Die Bearbeitung von Fällen nach § 35a SGBVIII werden zentral und spezialisiert in der Erziehungsberatungsstelle wahrgenommen.
Zusätzlich wurde eine Umsteuerung der organisatorischen Abläufe vorgenommen.

6. Werden Maßnahmen getroffen, die Mitarbeiter/innen bei ihrer schweren Arbeit zu unterstützen? (z.B. Minderung der Fallzahlen, Neueinstellungen, Supervision, …)

Antwort: In den ADS-Teams werden regelmäßig Teamsupervisionen abgehalten. Bei Bedarf werden auch Einzelsupervisionen ermöglicht.
Um längere Stellenvakanzen zu vermeiden, wurde das Verfahren zur Aufhebung der Stellenbesetzungssperre für den Bereich des ASD hinsichtlich geltender Terminvorgaben zur Kreisausschussvorlage erleichtert.
Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wird seit Jahren unterstützt.Mitarbeiter/innen wird die Teilnahme an einer hochwertigen und kostenintensiven Qualifizierungsreihe für Fachkräfte im ASD (Zertifiatskurse zum Training von Kernkompetenzen Sozialer Arbeit) angeboten.
Zur Umsetzung des tariflichen Auftrages wurde eine Arbeitsgruppe zum betrieblichen Gesundheitsschutz für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst eingerichtet.

7. Welche Maßnahmen werden gegen Abwanderung der Mitarbeiter/innen getroffen?

Antwort: siehe Antworten zu Frage 6.

8. Können die abwandernden Mitarbeiter/innen durch qualifizierte neue Mitarbeiter/innen ersetzt werden? Stehen entsprechende Arbeitskräfte in diesem Bereich ausreichend zur Verfügung?

Antwort: Die frei gewordenen Stellen können mit neuen Mitarbeiter/innen ersetzt werden. Jedoch gestaltet sich das Einstellungsverfahren schwierig, da bedingt durch den Fachkräftemangel letztendlich nur wenig gut qualifizierte Fachkräfte für diesen Bereich zur Verfügung stehen. Der Wetteraukreis bietet das Anerkennungsjahr und Übernahme bei freien Stellen an.

9. Halten Sie die Zahl der Mitarbeiter/innen für die Aufgaben des ASD für angemessen?

Antwort: Ja. Bei entsprechender Vollbesetzung sowie der Umsetzung zur Neuausrichtung der Fallbearbeitung nach § 35a bei seelischer Behinderung bzw. von seelischer Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen.