Anfrage: Nutzung der Leistungen nach dem „Bildungs- und Teilhabepaket“

Sehr geehrter Herr Häuser!
Die Fraktion DIE LINKE. bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

Die Antwort erfolgte durch Frau Bekcer-Bösch am 29. 9. 2023.
Folgende Vorbemerkungen macht die Verfasserin:
„Die Berichterstattung für das Jobcenter erfolgt durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Die Satistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende basiert auf Prozessdaten der SGB II-Träger, also auf den Daten der IT-Verfahren zur Gewährung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II.
In den gemeinsamen Einrichtungen (gE) wird das BA-IT-Verfahren zur Leistungsgewährung eingesetzt, aus dem zentral Daten für die Statistik-Verfahren bei der BA gewonnen werden.
Die Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende zielt dabei grundsätzlich auf die Erhebung von Zahlungsansprüchen im relevanten Zeitraum ab. Es kann daher keine Aussage zur Anzahl von Anträgen gestellt werden.
Grundlage für die Auswertung zum Anspruch auf Leistungen für Bildungs- und Teilhabe bilden daher Leistungeberechtigte mit Anspruch auf mnindestens eine Leistung zu Bildungs- und Teilhabe im Betrachtungsraum. Anspruchsberechtigte können dabei mehrere Anträge gestellt haben. Auf Ebene der Berichtsmonate kann diese Größe der Anzahl an geleisteten Zahlungen gleichgesetzt werden. Hieraus kann unterjährig jedoch nicht auf die Anzahl der Leistungsberechtigten mit Anspruch auf mind. eine Leistung zu diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
Für den Bereich des Fachdienstes Soziale Hilfen wird ebenfalls nicht das Antragsaufkommen erfasst, sondern die Anzahl der gewährten Einzelleistungen. Auch hier kann davon ausgegangen werden, dass die Zahlungen mit den gestellten Anträgen nahezu gleichgesetzt werden können.“

Fragen:
1. Wie viele Anträge auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden in 2022 gestellt?

Antwort
Jobcenter:                           4.071 Anträge auf Einzelleistungen
Fachdienst Soziale Hilfen:  6.646 Anträge auf Einzellleistungen

2. Wie viele Anträge auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden in 2023 bisher gestellt?

Antwort:
Jobcenter:                           Die Jahreswerte für 2023 werden Mitte 2024 veröfentlicht.
Fachdienst Soziale Hilfen:  3.627 Anträge auf Einzelleistungen – hier steht die Bearbeitung von geschätzt
                                            ca. 700 Anträgen noch aus.

3. Werden die zur Verfügung stehenden Gelder aufgebraucht bzw. wie hoch war 2022 und 2023 der ungenutzte nicht abgerufene Betrag?

Antwort: Alle beantragten Leistungen auf Bildungs- und Teilhabe werden unabhängig von Haushaltsansätzen gewährt, wenn ein Anspruch besteht. Außer in den Rechtskreisen SGB XII und AsylbLG erstattet der Bund die Aufwendungen des Jobcenters bzw. des Fachdienstes Soziale Hilfen.

4. Was passiert, wenn Leistungen für BUT nicht abgerufen werden mit den Geldern?

Antwort: Es entstehen dann im Haushaltsjahr weder Aufwände noch Erträge.

5. Wie werden die Leistungsberechtigten über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme informiert?

Antwort: Die Leistungsberechtigten nach dem WoGG und BKKG erhalten mit ihrem Leistungsbescheid einen Hinweis auf die BuT-Leistungen. Asylbewerber erhalten ihre Informationen durch die Sozialarbeit und beim Leistungsantrag. Die Leistungsberechtigten im SGB II und SGB XII erhalten die Informationen beim Leistungsantrag. Darüber hinaus werden die BuT-Leistungen mittels Plakaten und Flyern beworben. Inzwischen wurde der Flyer auch in englischer und ukrainischer Sprache aufgelegt.