Sehr geehrter Herr Häuser,
Die Fraktion Die LINKE./Piraten bittet um die Beantwortung der folgenden Anfragen zu Störfallbetrieben in der Wetterau:
1. Welche Störfallbetriebe gibt es in der Wetterau nach der Störfall-Verordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des BImSchG vom 15.03.2017)?
2. Welche Gefahrenstoffe werden dort gelagert und welche Gefahren für die Bevölkerung gehen davon aus?
3. Wie wird die Bevölkerung jeweils über die Existenz von Störfallbetrieben in ihrer Kommune informiert?
4. Welche Unternehmen sind nach §8a (2) der „Störfall-Verordnung“ von der Informationspflicht ausgenommen?
5. Ist für jeden Störfallbetrieb sichergestellt, dass der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 1,5 km zu Wohngebieten und öffentlichen Einrichtungen eingehalten wird?