Anfrage vom 2. Februar 2022
Beantwortet am 3. Mai 2022 (Vorlagen NR. 2022/0114)
Frage 1: Woher bezieht Butzbach, bzw. die Stadtteile das Wasser?
Antwort: Die Wasserversorgung der Stadt Butzbach inkl. der Ortsteile wird zu ca. 30% über eiegene Brunnen sichergestellt. Der größere Anteil von ca. 70% wird über einen Wasserliefervertrag von der OVAG geliefert.
Frage 2: Welche Brunnen gibt es?
Antwort: Die EVB betreibt insgesamt 7 Brunnen unterschiedlicher Ergiebigkeit:
3 Brunnen im Jungwald bei Espa
2 Brunnen Pohl Göns
1 Brunnen Maibach
1 Brunnen Hausen
Frage 3: Gibt es stillgelegte Brunnen im Stadtgebiet Butzbach und wo?
Wenn ja: Seit wann sind sie stillgelegt? Warum wurden sie stillgelegt?
Antwort: Durch die EVB mussten in der Vergangenheit verschiedene Brunnen wegen zu geringer Fördermenge und / oder schlechter Wasserqualität stillgelegt werden:
Ebergöns 2018 (Nutzung aktuell für Löschwasserbereitstellung und Brauchwassernutzung)
Fauerbach 2008 (Notbrunnen)
Münster 2000 (Notbrunnen)
Hoch-Weisel ca 1974
Brunnen in Bodenrod ca. 1974 (Nutzung aktuell zur Löschwasserbereitstelllung)
Kirch-Göns 3 Brunnen, Eigentümer Fa. Bork (Nutzung aktuell für Löschwasserbereitstellung)
Butzbach Kinderheim Waldsiedlung (Nutzung aktuell für Brauchwassernutzung Bauhof)
Frage 4: Sind Inbetriebnahmen neuer eigener Brunnen oder sind Reaktivierungen stillgelegter Brunnen geplant?
Antwort: Um den künftigen Bedarf an eigenen Brunnen oder einer gesicherten Fernwasserversorgung ermitteln zu können, erstellt die EVB in Zusammenarbeit mit der OVAG und anderen Kommunen ein regionales Wasserkonzept Oberhessen und zusätzlich ein kommunales Wasserkonzept für die Stadt Butzbach. Dieses Vorhaben wird vom Land Hessen gefördert.
Für die Planung neuer Brunnen muss wegen der langwierigen Genehmigungsverfahren mit langen Vorlaufzeiten von bis zu 10 Jahren gerechnet werden. Ergänzend muss hier das hohe Risiko der ungewissen Ergiebigkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Auch die Reaktivierung stillgelegter Brunnen bedarf wegen der erforderlichen Prüfverfahren und der Erneuerung der Wasserrechte längerer Vorlaufzeiten. Entsprechende Planungsentscheidungen sind frühestens nach Vorliegen und in Abhängigkeit der Ergebnisse aus den Wasserkonzepten anzustoßen.
Frage 5: Wird in kommunalen Liegenschaften (Verwaltung, Kitas, Bürgerhäuser usw.) Regenwasser, Betriebswasser oder Brauchwasser genutzt?
Antwort: Der EVB sind außer der unter Ziffer 3 ausgeführten Brauchwassernutzung keine weiteren Brauchwasseranlagen gemeldet bzw. bekannt.
Frage 6: Wie wird in Butzbach die Wasserversorgung betrieben?
Gibt es einen oder mehrere Zweckverbände?
Obliegt es der Kommune selbst? Ist ein privater Versorger zuständig?
Antwort: Die Wasserversorgung wurde im Zuge der Einführung des hessischen Eigenbetriebsgesetzes im Jahr 1957 an die Stadtwerke Butzbach (damals Eigenbetrieb) übertragen. Die EVB (gegründet 1. 1. 1994) hat diese Aufgabe als Rechtsnachfolger übernommen. Die EVB ist in der Rechtsnorm einer GmbH organisiert.
Frage 7: Welche Maßnahmen werden zum Schutz des Grundwassers bereits durchgeführt? Seit wann werden sie durchgeführt?
Antwort: Zum Schutz des Grundwassers/Trinkwassers werden Trinkwassserschutzgebiete in den Zonen 1 (10m-30m um den Brunnnen bzw. Gewinnung) und in den Zonen 2 und 3 (Festlegung und Ausweisung durch die Wasserbehörden des Landes) unterschieden.
Außerdem existieren viele verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien (Hessisches Wassergesetz, Trinkwasserverordnung, etc. bis hin zu DWA-Richtlinien), die den Schutz unseres Lebensmittels Nummer 1 regeln.
Grundsätzlich ist in Wasserschutzgebieten immer das Ausbringen, der Einsatz und Verbleib bis hin zu Durchfahtsverboten für wassergefährdende Stoffe untersagt. Für die Überwachung sind im Bereich der Länder die Landesämter für Umweltschutz bzw. die untere und obere Wasserschutzbehörde und die Gesundheitsämter verantwortlich.
Die EVB kommt ihrer Überwachungs- und Schutzaufgabe durch folgende Maßnahmen nach:
– Ständige Überwachung der Wasserqualität durch akkreditierte Labore nach Trinkwasserverordnung.
– Ergänzende Eigenkontrollen.
– Laufender Kontakt mit dem Gesundheitsamt.
– Regelmäßige Abstimmungen, Kontakte und Begehungen der Wasserschutzzonen durch eigenes Personal sowie mit dem Wetteraukreis Amt für Wasser und Boden und dem Gesundheitsamt.
– Seit 2015 Kooperationsvereinbarungen mit Landwirten für das Wasserschutzgebiet Pohl Göns.
– Trinkwasser-Ressourcen schonen durch ständige Verlustmessungen Tag wie Nacht, ständige und regelmäßige Rohnetzüberwachung, um die Wasserverluste auf ein Minimum zu begrenzen.
– Wassersparhinweise auf unserer Homepage.
– Teilnahme an der Kampagne „Wasser läuft“ des Landesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen / Rheinland-Pfalz.
Frage 8: Sind weitergehende Maßnahmen zum Wasserschutz geplant?
Antwort: Wie bereits zu Frage 4 beschrieben, erstellt die EVB ein kommunales Wasserkonzept und beteiligt sich an dem teilräumlichen Wasserkonzept Oberhessen. In diesem ist auch der Grundwasserschutz ein wesentlicher Bestandteil.
Frage 9: Setzt sich der Magistrat der Stadt Butzbach fürs Wassersparen ein? Wenn ja, wie? Und welche Programme gibt es?
Antwort: Auf der Homepage der EVB sind Empfehlungen für Wasserspartipps eingestellt: „EVB – Energiespartipps“
Außerdem sind hier die ersten Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung der OVAG-Wasserampel aufgelistet.
Im Zuge der Erstellung des kommunalen Wasserkonzeptes der Stadt Butzbach bzw. des regionalen Wasserkonzeptes für Oberhessen wird ein zentrales Thema sein, wie Bürger, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie in die Lage versetzt werden können, die lebenswichtige Ressource Wasser sparsam zu nutzen.
Durch Nutzung von Regenwasser für die Grünflächen- und Pflanzenbewässerung, durch Einsatz von Wassermengenregler (Perlatoren) und viele weitere Einzelmaßnahmen, wie z. B. der Sensibilisierung des personals zu sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser.