Die Fraktion Die LINKE./Piraten bittet um die Beantwortung der folgenden
Fragen:
Das „Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen des Wetteraukreises“ wurde überarbeitet und trat am
1. 1. 2018 in Kraft.
Gebiet 1 (Friedberg, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Karben, Rosbach, Niddatal, Wöllstadt)
1. Wie erklärt sich die Differenz von nur 10 Euro bei der Miete für eine Person und zwei Personen? Ist der Kreisausschuss der Meinung, dass es den Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt entspricht, von nur 10 Euro Differenz auszugehen? Auf welche Daten bezieht sich diese Einschätzung?
Antwort:
Die Berechnung basiert auf der Grundlage des BSG-Urteils vom 22.9.2009. Hierin ist unter anderem beschrieben, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes in der Berechnung Berücksichtigung finden.
Dies hat zur Folge, dass die Differenz im Vergleichsraum 1 nach der Berechnung 10 Euro für ein- oder 2-Personenhaushalte beträgt.
Eine Veränderung der vorliegenden Datensätze würde die Rechtssicherheit des festgelegten Mietobergrenzen gefährden.
Gebiet 3 (Nidda, Ortenberg, Ranstadt, Büdingen, Limeshain und Glauburg)
2. Wie ist zu erklären, dass es keine Differenz zwischen Mieten für eine Person und zwei Personen gibt?
Antwort: Der Berechnung der Mietobergrenzen liegt der reale Markt mit tatsächlichen Kaltmieten zu Grunde. Es wurden keine Kappungen oder „Berichtigungen“ vorgenommen. Es handelt sich um ein rechnerisches Ergebnis, welches nicht verändert wurde. So kann es zu Irritationen bei den Ergebnissen kommen.
3. Wie ist es zu erklären, dass die Mietobergrenze für vier Personen nur 10 Euro über der des Jahres 2005 liegt? Und warum wurde ab sechs Personen der Betrag pro Person um fünf Euro abgesenkt?
Antwort: Durch die tatsächlichen Kaltmieten des realen Marktes, die der Berechnung der Mietobergrenzen zu Grunde liegen, sind die Veränderungen des Wohnungsmarktes abgebildet. Die Daten wurden nicht verändert, somit handelt es sich um ein rein rechnerisches Ergebnis.
Auch bei der zweiten Frage hadelt es sich um ein rechnerisches Ergebnis des realen Wohnungsmarktes. Dadurch, dass die Werte nicht verändert oder gekappt wurden, ergeben sich die ermittelten Werte.
4. Wie viele Datensätze wurden in die Berechnung der Werte für das Gebiet 3 einbezogen?
Antwort: Aus der Gedamtheit der Datensätze für den Wetteraukreis von 15.690 Datensätzen entfallen auf den Vergleichsraum III 2.808 Datensätze. Von diesen Datensätzen wurden zur Festlegung der Mietobergrenzen 2.765 Datensätze verwendet. Die Differenz von 43 Datensätzen besteht aus Wohnungen, die kleiner sind als 20 qm. Auf diese sind Leistungsempfänger, gem. Urteils des BSG, nicht zu verweisen.
Aufgeschlüsselt: Wie viele einbezogene Datensätze liegen der Berechnung von 1 Person, 2 Personen, 3 Personen, 4 Personen, 5 Personen und für Haushalte ab 6 Personen zugrunde?
Antwort: die Verteilung nach Personen stellt sich wie folgt dar:
1 Person 705 Datensätze
2 Personen 422 Datensätze
3 Personen 551 Datensätze
4 Personen 388 Datensätze
5 Peronen 249 Datensätze
<5 Personen 430 Datensätze
Gebiet 4 (Gedern, Hirzenhain, Kefenrod)
5. Wie viele Datensätze wurden in die Berechnung der Werte für das Gebiet 4 einbezogen? Bitte aufgeschlüsselt, wie bei Frage 4.
Antwort: Im Vergleichsraum IV bilden 482 Datensätze die Grundlage der Berechnung. Hier bleiben 3 Datensätze aufgrund der geringen Wohnungsgröße unberücksichtigt.
Die Verteilung nach personen stellt sich wie folgt dar:
1 Person 92 Datensätze
2 Personen 53 Datensätze
3 Personen 96 Datensätze
4 Personen 78 Datensätze
5 Peronen 84 Datensätze
<5 Personen 76 Datensätze