Anfrage zum Jobcenter Wetterau – Mai 2018

Diese Anfrage vom 11. Mai 2018 wurde am 13. Juni 2018 beantwortet:

 

I. Antragstellung auf Leistungen nach SGB II
Der Gesetzgeber sagt, dass Anträge auf SGBII telefonisch, mündlich oder schriftlich gestellt werden können. Eine Antragstellung kann bei jeder öffentlichen Behörde erfolgen.
Die Praxis beim Jobcenter Wetterau sieht aber anders aus. Antragsteller müssen vor der Antragstellung einen Hürdenlauf meistern. Zuerst werden Sie vom Empfang in den Empfangsbereich weitergeleitet. Dort werden Sie in das System eingetragen. Das erfolgt nur, bei Vorlage eines gültigen Personalausweises. Danach werden Sie zum Arbeitsvermittler weitergeleitet. Dort kommt es zu einem ersten Vermittlungsgespräch. Hier wird den Antragstellern in der Regel ein Angebot zur Teilnahme an einer Maßnahme ausgehändigt. Ebenso die Unterlagen zur Antragstellung, mit einem Termin zur Antragsabgabe.

1. Warum werden die Antragsunterlagen nicht am Empfang ausgehändigt?

Antwort: In der Eingangszone erfolgt die Kundensteuerung und es werden Kurzangelegenheiten geklärt. Die Zusammenstellung und Erläuterung der für den jeweiligen Einzelfall notwendigen Unterlagen erfordert ca. 20 Minuten. Darüber hinaus ist es auch aus datenschutzrechtlichen Gründen sinnvoll, hierzu ein Beratungsbüro zu nutzen.

2. Warum benötigt man für die Abholung der Antragsunterlagen einen gültigen Personalausweis?

Antwort: Antragsunterlagen können grundsätzlich ohne Identitätsnachweis ausgegeben werden. 
Der Grundantrag ist jedoch in jedem Fall persönlich zu stellen. Hierzu ist neben den Antragsunterlagen ein Identitätsnachweis erforderlich.

3. Was passiert, wenn Personen mit ausgefüllten Anträgen im Jobcenter zur Antragsabgabe erscheinen? (Vordrucke kann man im Internet downloaden)

Antwort: Sie durchlaufen das gleiche Verfahren, wie oben beschrieben.

4. Warum werden Antragssteller in eine Maßnahme gesteckt, bevor Ihr Anspruch geprüft wurde?

Antwort: Bei Antragstellung wird der grundsätzliche Anspruch auf SGB II Leistungen im Wege einer Überschlagsrechnung geklärt. Besteht der grundsätzliche Anspruch, wird der ausgefüllte Antrag an die zuständige Sachbearbeitung zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet. Gleichzeitig erhält der/die Kunde/in eine Erstberatung bei der Vermittlungsfachkraft. Ziel dabei ist, Menschen möglichst schnell wieder in die Lage zu versetzen, unabhängig von Transferleistungenzu werden. Von daher ist ein frühzeitiger Förderbeginn, sei es durch vermittlungsvorschläge und/oder Maßnahmeangebote, ein wichtiges Element, um dies zu erreichen.

5. Werden telefonisch Anträge gestellt und bearbeitet?

Antwort: Bei telefonischer Antragstellung wird i.d.R. das Datum der Antragstellung notiert. Gleichzeitig wird auf die Notwendigkeit der persönlichen Meldung hingewiesen, um neben der Identitätsfeststellung sowohl Fragen zum beruflichen Werdegang als auch zu den Leistungsvoraussetzungen zu klären.

6. Werden Anträge bei anderen Behörden abgegeben und was passiert dann?

Antwort: Im Jobcenter sind keine Fälle bekannt. Sollte ein Antrag bei einer Behörde gestellt werden, wird entweder auf die persönliche Antragsstellung beim zuständigen Jobcenter hingewiesen oder der Antrag wird dorthin weitergeleitet.

II. Das Bildungs – und Teilhabepaket umfasst Leistungen für Schulbedarf.
Diese werden zweimal jährlich bewilligt und ausgezahlt.

1. Wird bei der Berechnung der Leistungen Einkommen angerechnet?
Wenn ja, wie erfolgt die Berechnung?

Antwort: Bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II ist Einkommen anzurechnen. Alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden bei Leistungsanspruch nach dem SGB II zusätzlich „on top“ gezahlt.

2. Im Fall der Einkommensanrechnung: Gibt es diese Regelung auch bei anderen
Leistungen nach dem Bildungs – und Teilhabepaket (z.B. Klassenfahrten) ?

Antwort: siehe oben

III. Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist oft nicht leicht. Es ist bekannt das es
Leistungsbezieher gibt, die in Wohnungen leben, deren Miete über den
Mietobergrenzen liegt. Meist muss die Differenz der tatsächlichen Miethöhe von den
betroffenen Personen aus dem Regelsatz gezahlt werden.

1. Wieviele Leistungsbezieher zahlen im Wetteraukreis die Differenz aus ihrem Regelsatz?
Bitte angeben für die Jahre 2015, 2016 und 2017

Antwort: 
Jahr        Miete    bis Mietobergrenze   über MOG     Anteil
2016       5659     5233                         426                 7,5%
2017       6127     5674                         453                 7,4%
(Angabe des Monatswertes Dezember des jeweiligen Jahres)       

2. Wie hoch ist im Schnitt die zu zahlende Differenz?

Antwort: 
Jahr        tatsächlich      anerkannt      Eigenanteil absolut     Eigenanteil Prozent
2016       355,51 Euro   332,48 Euro   23,03 Euro                 6%
2017       354,10 Euro   330,70 Euro   23,40 Euro                 7%
(durchschnittliche Mietkosten insgesamt je Bedarfsgemeinschaft,
Monatswerte Dezember des jeweiligen Jahres
Statistik – Wohn- und Kostenkalkulation SGB II)

IV. Seit Januar 2018 gibt es neue Mietobergrenzen.

1. Wurden Leistungsempfänger, die 2017 mit ihrer tatsächlichen Miete über der Mietobergrenze lagen, über die Erhöhung informiert?
Falls ja, wie?

Antwort: siehe Frage IV, 2

2. Wurde die Mietobergrenze bei der Berechnung der Leistungen bei diesen Personen automatisch berücksichtigt oder nur auf Antrag?

Antwort: Die neuen Mietobergrenzen wurden automatisch berücksichtigt.

3. Wieviele Leistungsempfänger müssen durch die neuen Mietobergrenzen keine Differenz aus dem Regelsatz mehr zahlen?

Antwort: Im Januar 2018 lagen bei 310 Bedarfsgemeinschaften die Unterkunftskosten über der Mietobergrenze (5,1%). Das sind 143 weniger als im Dezember 2017.

V. In der Regel werden Leistungsempfänger bei zu hoher Miete aufgefordert, innerhalb der nächsten sechs Monate in eine günstigere Wohnung umzuziehen oder mit dem Vermieter
zu verhandeln, dass er die Miete herabsetzt.

Wie vielen Leistungsempfängern blieb aufgrund der Erhöhung der Mietobergrenzen 2018 ein Umzug erspart?

Antwort: siehe Frage IV, 3

VI. Es ist statistisch belegt, das es bei den Bewilligungsbescheiden häufig zu Fehlern kommt.
Die betroffenen Personen haben das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen
die erstellten Bescheide einzulegen.

1. Wieviele Widersprüche gab es in den Jahren 2015, 2016 und 2017?

Antwort: 2015: 1.161     2016: 1299     2017: 1354

2. Wieviele der Widersprüche waren berechtigt?

Antwort: 2015: 346        2016: 397       2017: 421

3. Bei wievielen Widerspruchsverfahren wurde das Sozialgericht bemüht?

Antwort: 2015: 160        2016: 175       2017: 208

VII. Wer einen Antrag auf Leistungen nach SGBII stellt hat in der Regel kein Geld,
um seinen Lebenunterhalt zu finanzieren.

Wie lange ist die Bearbeitungszeit für einen Erstantrag?

Antwort: Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungszeit 6 Arbeitstage nach Abgabe der vollständigen Arbeitsunterlagen. Sie liegt damit deutlich unter der Sollzeit von 14 Tagen.

VIII. Bei Antragstellung werden zusätzlich eine Menge Unterlagen zur Bearbeitung benötigt. Nicht immer sind diese Unterlagen zur Hand und müssen erst besorgt werden.
Dies kann einige Zeit dauern.
Erstanträge werden vom Jobcenter aber erst bearbeitet, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen. Das können in einigen Fällen einige Wochen/Monate sein. Die Antragsteller haben in der Regel keine Rücklagen. Miete und Lebenshaltungskosten fallen trotzdem an.

Wie wird in solchen Fällen verfahren?

Antwort: Wenn anhand der vorgelegten Unterlagen erkennbar ist, dass ein Leistungsanspruch voraussichtlich besteht, kann vorläufig bewilligt werden und/oder es kann ein Lebensmittelgutschein ausgegeben werden.

IX. Der Gesetzgeber sieht bei Verstößen gegen die Eingliederungsvereinbarung oder bei nicht erscheinen zu Terminen oder unentschuldigter Teilnahme an Maßnahmen etc. Sanktionen vor. Diese können bis zu 100% erreichen, was einer Streichung der Leistungen gleich kommt.
Zwar können Lebensmittelgutscheine gewährt werden, damit ein Verhungern verhindert
wird, aber Mietzahlungen erfolgen nicht. Eine Sanktion gilt in den meisten Fällen drei Monate. Das kann zur Folge haben, das es zum Verlusst der Wohnung kommt.

1. In wievielen Fällen kam es in den Jahren 2015, 2016 und 2017 aufgrund von
Sanktionen zu Mietkündigungen?

Antwort: Es sind keine Fälle bekannt.

2. Was passiert danach mit den betroffenen Personen? Wie unterstützt das Jobcenter diese Personen?

Antwort: siehe Frage IX, 1

X. Es gibt die Möglichkeit bei Obdachlosigkeit einen sogenannten Pensionsschein zu beantragen. In der Regel kann der Betroffene ein Zimmer in einer Pension in Höhe von
25,- Euro die Nacht beziehen.

1. Für wie viele Wochen, Monate oder Jahre kann ein Pensionsschein beantragt werden?

Antwort: Wie lange die Kosten übernommen werden, ist abhängig vom Einzelfall. Ziel ist in allen Fällen der schnellstmögliche Bezug einer regulären Wohnung.

2. Was passiert nach Ablauf der Frist, wenn keine eigene Wohnung gefunden wurde?

Antwort: Fristen und weiteres Vorgehen werden mit Blick auf den Einzelfall entschieden.