Die Fraktion DIE LINKE. bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
Vorbemerkung: Im Bauamt des Wetteraukreises gab es vor der Corona-Zeit einen wöchentlichen Sprechtag an jedem Donnerstag. Das gab Architekt:innen und Bauherrschaften die Möglichkeit, offene Fragen vor Ort direkt zu klären – ohne aufwendigen Schriftverkehr und in direktem Gespräch.
Warum wurde nach Corona dieser Sprechtag nicht wieder eingeführt?
Ist geplant, diesen Sprechtag zukünftig überhaupt zu unterlassen und wenn ja, warum?
Antwort: Während der Corona-Zeit wurde der offene Sprechtag, der regelmäßig donnerstags zwischen 14 und 18 Uhr stattfand, zur Reduzierung von Infektionsmöglichkeiten ausgesetzt. Fragen konnten in dieser Zeit mündlich per Telefon oder schriftlich per mail gestellt werden.
Seit Ende der Corona-Einschränkungen können Abklärungen wieder mittels individueller Terminvereinbarungen erfolgen.
Es hat sich aus den Erfahrungen der zwei Jahre der Corona-Einschränkungen und der anschließenden Zeit gezeigt, dass die individuelle Terminvereinbarung klare Vorteile gegenüber der offenen Sprechstunde bringt:
1. Vermeidung langer Wartezeiten für Besucherinnen und Besucher,
2. effektive Nutzung von Zeitkontingenten durch Terminvereinbarungen für alle Beteiligten,
3. mehr zeitliche Flexibilität durch individuelle Terminvereinbarung für Kundschaft und Sachbearbeitung,
4. Möglichkeit einer individuellen Vorab-Spezifizierung des Themas bei einer Terminvereinbarung,
5. Möglichkeit einer fachlichen Vorbereitung des Termins durch die Sachbearbeitung,
6. Bereithalten notwendiger Unterlagen (laufende Akten, Bebauungsplände, ggf. Altakten etc.) ist nur bei Terminvereinbarungen möglich,
7. Klärung der Notwendigkeit eines Besprechungstermins grundsätzlich.
Insgesamt hat sich gezeigt, dass die Möglichkeit der Vereinabarung von Einzelterminen sowohl für die Besucherinnen und Besucher wie auch den Fachdienst Bauordnung zu mehr Effizienz und Effektivität führt und der Kundenservice davon profitiert. Durch die Schaltung einer allgemeinen Telefonnummer ist die Erreichbarkeit der Sachbearbeitung geährleistet.