Anfrage zur Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete

Die Fraktion DIE LINKE. bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

Am 1. April 2025 soll im Wetteraukreis die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt werden.

Dazu haben wir folgende Fragen:

1. Laut Pressemitteilung des Wetteraukreises sollen Überweisungen nur sehr eingeschränkt möglich sein („Telekommunikationsunernehmen, ÖPNV, andere Behörden“).
„Andere Überweisungen müssen künftig individuelle durch die jeweilige Leistungsbehörde freigegeben werden“.
„Auch Überweisungen und Lastschriften sollen demnächst möglich sein“ – also Aufgaben einer Bank.

a) Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für diese Tätigkeiten der Leistungsbehörde?
b) Wie viele VZÄ werden dafür vorgesehen, die Bezahlkarte durch den Wetteraukreis zu handeln?

2. Sie äußern in Ihrer Pressemitteilung: „Mit der Einführung der Bezahlkarte setzen wir eine bundesweite Vorgabe um und sorgen für eine sichere und transparente Auszahlung der Sozialleistungen.“

a) Inwieweit war die bisherige Praxis der Auszahlungen nach AsylbLG nicht sicher und transparent? Wo genau gab es diesbezüglich Probleme?
b) Die Umsetzung der Rahmenbedingungen für die Bezahlkarte obliegt den Ländern.
Wo ist in der landesweiten Vorgabe geregelt, dass alle Geflüchteten – auch die bereits im Wetteraukreis länger lebenden – die dem AsylbLG unterstehen, die Bezahlkarte erhalten müssen? Wir bitten um Quellenangabe.

3. Trifft es zu, dass es nicht möglich ist, Guthaben über mehrere Monate anzusparen?
Trifft es zu, dass nicht verbrauchte Geldbeträge am Ende des Monats verfallen?

Wenn ja: Wie kann Geld angespart werden, um Anschaffungen zu tätigen? Zum Beispiel Kleidung, Haushaltsgeräte, Handy?

4. Sie setzen Internetzugang voraus. Die betroffenen Geflüchteten müssen sich bei einem Online-Portal anmelden und eine App herunterladen.
Wie viele der betroffenen Geflüchteten verfügen über adäquate Hardware und wie viele haben einen entsprechenden Internetzugang?

5. DIE LINKE. Fraktion im Kreistag hatte am 13. Juni 2023 einen Antrag gestellt, in dem der Kreisausschuss als (Mit-)Träger des Jobcenters aufgefordert wurde, darauf hinzuwirken, dass im Jobcenter Wetterau neben digitalen Formularen immer auch Papierformulare angeboten werden. Dieser Antrag wurde in den Ausschuss JSFGG überwiesen. Dort wurde er als unnötig abgelehnt. Die Begründung lautete, es sei sowieso vorgesehen beide Wege – digital und analog – für die Belange der Hilfesuchenden offen zu halten.

Das Jobcenter erhöht zwar auch den Druck hin zur digitalen Kommunikation, ermöglicht jedoch auch weiterhin analogen Schriftverkehr.

a) Wie sieht das im Ausländeramt des Wetteraukreises aus? Wie wird grundsätzlich damit umgegangen, dass ein erheblicher Teil der betroffenen Menschen keine ausreichende online-Ausstattung und geringe online-Kenntnisse hat?
b) Gibt es eine Möglichkeit der Hilfestellung im Ausländeramt Wetterau?
c) Wie wird im online-Verkehr mit sprachlichen Hürden umgegangen?