Fragen zum Klimaschutzbericht des Wetteraukreises

Sehr geehrter Herr Kötter!
Folgende Fragen habe ich bezüglich des Klimaberichts des Wetteraukreises:
1. a) Welche Stellen hat der Wetteraukreis für Klimaschutzmanagement?

Antwort: Aktuell kümmert sich eine Vollzeitstelle beim Fachbereich 4 Regionalentwicklung und Umwelt (Frau Feiler) um die Klimaschutzkoordination bei der Kreisverwaltung und eine Vollzeitstelle beim
Fachdienst 5.2 Immobilienmanagement (Herr Bauner) ist mit dem Klimaschutz- und Energiemanagement für die kreiseigenen Liegenschaften betraut. (Darüber hinaus gibt es Themenüberschneidungen mit weiteren Stellen bei der Kreisverwaltung, deren Aufgaben das
Klimaschutzmanagement des Kreises tangieren.)

b) Welche Gemeinden des Wetteraukreises haben wie viele Stellen für
Klimaschutzmanagement?

Antwort: Darüber liegen uns keine gesicherten Informationen vor, da die Kommunen dies eigenständig entscheiden.

c) Wie unterstützt der Kreis die Gemeinden bei der Einrichtung von Stellen für
Klimaschutzmanagement?

Antwort: Die Stelle bei FB 4 Koordination Klimaschutz ist auch Anlaufstelle für die kreisangehörigen Kommunen bei Fragen rund um Klimaschutz. Der Aufbau eines interkommunalen Netzwerks zum Klimaschutz auf Kreisebene zur gegenseiteigen Unterstützung und zum Austausch ist in Vorbereitung.

2. Welche Klimaangebote bietet der Wetteraukreises für Bürger*innen?
Wo und wie können sie genutzt werden? Können alle Bewohner:innen der Wetterau diese Angebote nutzen?
Kosten die Angebote Geld? Wie können Geringverdiener:innen oder Sozialleistungsberechtigte diese Angebote nutzen?

Antwort: Die Angebote des Wetteraukreises in den Jahren 2019 und 2020 sind im Bericht beschrieben (z.B. Klimaexperten, Aktion Radfahren neu entdecken, verschiedene Veranstaltungen). Sie richteten sich teilweise an bestimmte Zielgruppen (z.B. Grundschulen), andere richteten sich an alle  interessierten Bürgerinnen und Bürger. Die Angebote waren in der Regel kostenfrei. Auch in den kommenden Jahren werden vom Kreis wieder verschiedene Projekte, Aktionen und Veranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger angeboten.

3. a) Gibt es Überlegungen, ob und wie sich der Wetteraukreis als Träger sozialer
Hilfen für Zuschüsse für energiesparende Elektrogeräte einsetzen kann?

Antwort: Grundsätzlich sind für solche Investitionen Ansparbeträge aus den
Regelsätzen zu generieren. Die Menschen entscheiden eigenverantwortlich
über die Anschaffung.

b) Ist eine Hilfe für Leistungsberechtigte nach SGB II oder SGB XII angedacht, die
ihre alten stromfressenden Geräte ersetzen wollen / sollten?

Antwort: Nein.

4. a) Gibt es Überlegungen, wie der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel
gefördert werden kann?

Antwort: Ja, wobei der Einfluss der Kreisverwaltung auf den modal split/Wahl des Verkehrsmittels im Kreis begrenzt ist. Im Jahr 2020 wurde verwaltungsintern das Jobticket eingeführt (siehe Klimaschutzbericht, S.49), was den Umstieg auf den ÖPNV bei den Mitarbeitenden fördert. Auch verschiedene Projekte, Wie z.B. „RAMO“ -Raum für neue Mobilität – Mobilitätsstastionen und mehr“ welches in 2020 gestartet ist, zielen auf die vermehrte und verbesserte Nutzung des ÖPNV ab.

b) Wurde über ein Wetteraukticket nachgedacht, das sozial verträgliche Fahrpreise ermöglicht?

Antwort: Die Ticket- und Preisgestaltung des ÖPNV liegt nicht im direkten Einflussbereich der Kreisverwaltung.

c) Gibt es andere Überlegungen, für eine soziale Preisgestaltung?

Antwort: Die Ticket- und Preisgestaltung des ÖPNV liegt nicht im direkten Einflussbereich der Kreisverwaltung.

5. a) Wie lässt sich der Anstieg der CO2-Gesamtemissionen in den Liegenschaften
von 2012 auf 2020 erklären?

Antwort: Frage kann nicht beantwortet werden. Im Bericht werden keine Werte mit dem Jahr 2012 verglichen. Wenn wir von einem Tippfehler ausgehen und das Jahr 2019 statt 2012 gemeint ist, ist dies auf die veränderten Bedingungen durch die Coronapandemie zurückzuführen. Hierzu findet sich auf S.13 unter Abb. 4 eine kurze Erläuterung, welche auf das Heizen im Winter bei nahezu durchgängig geöffneten Fenstern hinweist. Die gasbetriebenen Spitzenlastkessel sind hierdurch vermehrt gelaufen.

b) Wie wird der Anstieg in Zukunft ausgeglichen?

Antwort: Es wird von keinem künftigen Anstieg der CO2-Emissionen ausgegangen.

6. Wann werden die Liegenschaften des Wetteraukreises CO2-neutral bewirtschaftet werden können und welche Maßnahmen dazu werden wann ergriffen?

Antwort: Das Klimaschutzgesetz 2021 der Bundesregierung sieht eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vor. Der Wetteraukreis ist bestrebt die Klimaneutralität so früh wie möglich zu erreichen und verpflichtet die Ziele des Klimaschutzgesetzes einzuhalten. Wann es genau zu einer klimaneutralen Bewirtschaftung der Gebäude kommen wird, ist heute noch nicht absehbar, da auch Prozentpunkte in der Minderung der CO2-Emissionen im letzten Drittel schwerer zu erreichen sein werden. Beispiele zu Maßnahmen siehe Klimaschutzkonzept 2020 oder Klimaschutzbericht 2019/2020 ab Seite 31 ff.

7. Trennt der Kreis in seinen Liegenschaften Trink- und Betriebswasser an geeigneten Stellen, um den Trinkwasserverbrauch zu senken?
Falls nein: Ist dies für Neubauten vorgesehen?
Wenn ja: Werden Trink- und Betriebswasser getrennt abgerechnet?

Antwort: In den kreiseigenen Liegenschaften fällt kein Betriebswasser im gleichen Sinne wie in der Industrie an. Generell bezieht der Kreis Trinkwasser. Wir gehen davon aus, dass Brauchwasser = Regenwasser gemeint ist. Bis auf ein paar wenige Liegenschaften ist die Regenwassernutzung nicht Standard, auch nicht bei Neubauten. Zu hoch sind die Wartungskosten für Pumpen, Druckerhöhungsanlagen etc. Dafür werden seit Jahren wasserlose Urinale verbaut und hierdurch der Trinkwasserverbrauch reduziert.

8. a) Wieso wird im Klimaschutzbericht angeführt, dass der Wetteraukreis Mitglied in der Schutzgemeinschaft Vogelsberg sei?
b) Beabsichtigt der Wetteraukreis in der nächsten Zeit eine Reaktivierung seiner ehemaligen Mitgliedschaft in der Schutzgemeinschaft Vogelsberg?
Wenn nein: Warum nicht?

Antwort: Der Wetteraukreis ist aktuell bereits Mitglied der Schutzgemeinschaft Vogelsberg. Gemäß Beschluss des hierzu vom Kreistag beauftragten Ausschusses für Regionalentwicklung, Umwelt und Wirtschaft am 11.03.2020 nahm der Wetteraukreis die Mitgliedschaft wieder auf.

9. Wie setzt der Wetteraukreis auf sonstige Weise für den Wasserschutz ein?

Antwort: Die Fachstelle Wasser- und Bodenschutz im Fachbereich 4 Regionalentwicklung und Umwelt kümmert sich als Untere Wasserbehörde im Rahmen ihrer gesetzlich vorgegeben Zuständigkeiten um den Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers (siehe Organisationsstruktur auf der Internetseite des Wetteraukreises). 

10. Wie begründet sich die Differenz zwischen Radwegeausbauprojekten im westlichen und östlichen Kreis?

Antwort: Es gibt keine Differenz bei der Planung von Maßnahmen/Projekten bzgl. Lückenschlüsse/Netzverbesserungen zwischen dem westlichen und dem östlichen Teil des Wetteraukreises. Siehe hierzu die Karte Anl. 3 unseres Radverkehrsplanes von 2019. Dort wurden insgesamt 103 Maßnahmen geplant, von denen ca. die Hälfte im Osten des Landkreises liegt.

11. Gibt es ein Programm zur Pflege, Kontrolle und Instandhaltung bestehender Radwege?
Wenn ja: in welchem Turnus erfolgen die Kontrollen und Erhaltungsmaßnahmen?

Antwort: Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden und hängt vor allem von der Lage und der Nutzung der Radwegeverbindung ab. Radwege entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerorts werden regelmäßig von Hessenmobil kontrolliert und Unterhaltungsmaßnahmen (Mähen, Gehölzschnitt, Kehren) sowie bei Bedarf Instandhaltungsmaßnahmen umgesetzt. Für Radwegeverbindungen in kommunaler Baulast sind die Kommunen zuständig. Hier gibt der  Radverkehrsplan des Wetteraukreises den Kommunen Hinweise, für die Kontrollen und Maßnahmenumsetzungen sind aber die Städte und Gemeinden zuständig.

12. Wird die Niddertalbahn nach dem Ausbau vollständig zweigleisig gebaut sein?

Antwort: Wie im Klimaschutzbericht beschrieben, wird die Niddertalbahn abschnittsweise zweigleisig ausgebaut.

13. Weshalb legt die VGO Mehrkosten – beispielsweise durch den Austausch von Fahrzeugen – auf die Fahrgäste um? Konterkariert das nicht die Bereitschaft auf den ÖPNV umzusteigen?

Antwort: Dies liegt nicht in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung, siehe auch Antworten 25 und 26.

14. Der Wetteraukreis ist Mitglied bei den KlimaKommunen Hessen und im Klima-Bündnis. Was muss er dafür leisten?

Antwort: Der Wetteraukreis ist sein dem 15. 10. 2019 Mitglied des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klimakommunen.“ Dafür hat der Kreis die gemeinsame „Charta“ unterzeichnet und sein Klimaschutzkonzept mit Energie und CO2-Bilanz, Maßnahmenplan und Darstellung des CO2-Minderungspotenzials durch die Maßnahmen eingereicht. Als Mitglied berichtet der Wetteraukreis jährlich in kurzer Form über die umgesetzten Maßnahmen. Dafür profitiert der Wetteraukreis von Beratungs- und Veranstaltungsangeboten, dem Austausch und der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und von erhöhten Fördersätzen bei dem entsprechenden hessischen Förderprogramm für Kommunen. Die Mitgliedschaft im Klima-Bündnis basiert auf einer Selbstverpflichtung des Wetteraukreises zu ambitioniertem und gerechtem Klimaschutz per Kreistagsbeschluss. Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, der sich nach der Einwohnerzahl richtet und moderat ausfällt. Im Gegenzug erhält der Wetteraukreis bei Bedarf Unterstützung bei der Durchführung von Projekten und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor Ort. Das Klima-Bündnis stellt seinen Mitgliedern klimaschutzrelevante Instrumente und Methoden für einen ganzheitlichen Ansatz im Klimaschutz zur Verfügung und führt Kampagnen zu Themen wie z.B. nachhaltiger Mobilität und Konsum durch.

15. Weshalb ist der Fachbereich 5 nicht für den Wasser-, Strom- und Wärmeverbrauch in den Gemeinschaftsunterkünften zuständig?
Weshalb kann dann außerhalb des Fachberichs 5 keine Datenerhebung dazu stattfinden?

Antwort: Der Fachbereich 5 ist seit 2009 für den Wasser-, Strom- und Wärmeverbrauch in den von ihm bewirtschafteten kreiseigenen Liegenschaften zuständig. Die Zahlen hierzu sind im Bericht genannt. Der
Fachbereich 5 ist hingegen nicht zuständig für Unterkünfte über Betreiberverträge oder der Gemeinden.

16. a) An welchen Schulen des Wetteraukreises wird noch mit Öl geheizt?

Antwort: Einige der verbauten Ölheizungen dienen teilweise nur als Spitzenlastabdeckung, Not- bzw. Reservekessel. Insgesamt sind es 31 Schulliegenschaften, in welchen noch eine Ölheizung verbaut ist.

b) An welchen Schulen wurden bereits energiesparende und emisssionsarme Heizungsanlagen eingebaut?

Antwort: Es gibt nur noch sehr wenige Schulen mit wirklich alten Heizungen. Der größte Teil der Schulen besitzt deutlich energiesparendere und emisiionsärmere Heizungen als zu Beginn des Referenzzeitraumes, welcher im Klimaschutz Beachtung findet. Hinzu kommt, dass diese wirklich alten
Heizungen lediglich noch als Not- oder Reservekessel fungieren.

c) Gibt es einen Plan, in welchem Zeitraum in den Wetterauer Schulen die alten Heizungsanlagen durch  moderne Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (BHKW) ersetzt werden?

Antwort: Alte Heizungsanlagen werden sukzessive durch moderne, effiziente Anlagen ausgetauscht. Konkrete Maßnahmen zum Heizungsaustausch finden sich im Klimaschutzkonzept 2020 und generelle Angaben zum Austausch alter Heizungsanlagen im dazugehörigen Heizungskonzept. Das Heizungskonzept sieht vor, dass alte Heizungen spätestens nach 25 Jahren ausgetauscht werden sollen und welcher Energieträger in welchem Fall zum Einsatz kommen soll.

d) Gibt es einen Plan, in welchem Zeitraum die Schulgebäude saniert werden
und welche CO2 reduzierenden Maßnahmen dabei zum Tragen kommen?

Antwort: Das Klimaschutzkonzept 2020 enthält 101 konkrete Sanierungsmaßnahmen in 26 Liegenschaften, bei denen zusätzlich die Auswirkungen der Maßnahmen auf die CO2-Emissionen dargestellt werden. Deren Umsetzung ist bis 2026 festgesetzt und ebenfalls im Klimaschutzbericht 2019/2020 ab Seite 31 kurz beschrieben.

17. Werden die Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung an den Schulen mit Biogas beheizt?

Antwort: Nein, in der Regel nicht. Es gibt jedoch Schulen, welche mit Wärme aus Biogas beliefert werden oder anteilig mit Biogas beheizt werden.

Falls nein: Ist eine Ersetzung der Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung zugunsten einer klimafreundlicheren Alternative an den Schulen geplant?

Antwort: Teilweise wird es schon gemacht, in Altenstadt in der Limesschule sind zwei große Pelletkessel verbaut, welche den Wärmebedarf sicherstellen. Der Austausch aller Gaskessel für die Spitzenlast durch Spitzenlastkessel, die ausschließlich mit regenerativen Energien betrieben werden, ist derzeit nicht geplant und auch aus Kapazitätsgründen nicht umsetzbar.

Ist ein Umstieg auf Biogas geplant?

Antwort: Im Einzelfall ja, generell derzeit nicht. Die Komplettumstellung des gesamten Gasbedarfs in den
Kreisliegenschaften und somit der Bezug von Biogas über Herkunftsnachweise (ähnlich wie beim Ökostrom) würde bei dem Vebrauch 2020 mit reinen Mehrkosten von rd. 2.000.000 Euro / Jahr zu Buche schlagen. Biogas ist etwa um den Faktor 3 teurer als Erdgas. (Stand 04.11.2021 – Erdgas: 5,1 ct/kWh; Biogas: 14,5 ct/kWh).

Malin Potengowski
Fraktion DIE LINKE.