Antrag: Balkon-Photovoltaik fördern!

Antrag:
Die OVAG Energie AG erinnert sich an ihre Förderung von PV-Anlagen Anfang der neunziger Jahre mit der damaligen Summe von umgerechnet 500.- € pro kWp und fördert jetzt die neuerdings in die Diskussion gekommene sog. Balkon-PV. Gefördert werden soll dabei nicht die jeweilige Anlage selber, sondern das von der OVAG geforderte Zubehör, nämlich der Austausch der Schukosteckdose durch eine Wielandsteckdose durch einen bei der OVAG zugelassenen Fachinstallateur. Hier soll eine anteilige Fördersumme von 50.- € pro Antragsteller und begrenzt auf die ersten 1000 Antragsteller zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:
Balkon-PV ist für viele Leute der Einstieg in die Photovoltaik und kann insbesondere auch von Personen genutzt werden, die über kein eigenes Dach, aber über einen Balkon verfügen, wie z.B. Wohnungsmieter. Auch sozial benachteiligte Menschen können sich über solche Kleinanlagen einen Teil Ihres teueren Stromes kostengünstiger und ökologischer produzieren. Deshalb wird das auch von großen Organisationen wie der DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie) oder sfv (Solarförderverein Aachen) oder der MiEG (Mittelhessische Energiegenossenschaft bei der die OVAG Mitglied ist) unterstützt. Balkon-PV-Module werden in ganz Europa – außer in Deutschland – über die vorhandenen Steckdosen genutzt und somit kommt es bei den deutschen Energieversorgern zu verschiedenen nicht einheitlichen „Zusatzforderungen“. Bei der OVAG ist dies u.a. der Austausch der Schukosteckdose gegen eine Wielandsteckdose, was nur ein zugelassener Fachmann durchführen darf. Dies führt primär zu Anfahr- und Abfahrkosten, sowie zu Installations- und Materialkosten vor Ort, was in Summe oft zu Zusatzkosten von deutlich über 100.- € führt. Deshalb ist eine Förderung mit anteiligen 50.- € gerechtfertigt und die OVAG kann sich damit auch noch positiv vermarkten und an ihre eigenen PV-Förderideen von vor über ¼ Jahrhundert anknüpfen. Um das finanzielle Gesamtvolumen zu begrenzen, soll die Förderung auf die ersten 1000 Antragsteller eingeschränkt sein.