Antrag der Fraktion Die Linke.Offene Liste Butzbach zum Klimaschutz, zur Schonung von Ressourcen und zum Erhalt der Artenvielfalt

Antrag Juli 2021

Sehr geehrter Herr Dr. Görlach,

die Fraktion Die Linke.Offene Liste Butzbach bittet Sie, den folgenden Antrag auf die
Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu setzen.

Antrag der Fraktion Die Linke.Offene Liste Butzbach zum Klimaschutz, zur Schonung von
Ressourcen und zum Erhalt der Artenvielfalt

Die Linke.Offene Liste Butzbach sieht – wie alle anderen Fraktionen in der Butzbacher
Stadtverordnetenversammlung – die dringende Notwendigkeit Maßnahmen zum
Klimaschutz, zur Schonung von Ressourcen und zum Erhalt der Artenvielfalt voranzu-
bringen. Sie begrüßt den in der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2021
eingebrachten Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen zur Förderung von
Photovoltaikanlagen ausdrücklich. Für Die Linke.Offene Liste Butzbach ist die
umweltfreundliche Stromerzeugung jedoch nur ein Aspekt. Sie beantragt daher, den
Antrag bzgl. der Fördermaßnahmen zu erweitern und schlägt folgende Formulierung vor:

Gefördert werden Anlagen, Erneuerungen, Umbauten, Renovierungsmaßnahmen usw. an
und um Bestandsgebäuden, die geeignet sind, dem Klimaschutz durch Senkung des
Energieverbrauchs zu dienen, die zur Schonung von natürlichen Ressourcen beitragen
bzw. dazu dienen diese effektiver zu nutzen oder die der Artenvielfalt nützen. Es können
dies z. B. sein:
• Errichtung von Photovoltaikanlagen
• Einbau von Grauwasser- oder Regenwassernutzungsanlagen (z. B. zur
Toilettenspülung)
• Errichtung von Regenwasserversickerungsanlagen (Rigolen)
• Gebäudedämmung
• Erneuerung von Fenstern und Türen
• Errichtung von Solarthermieanlagen für die Warmwassererzeugung und/oder
Heizungsunterstützung
• Einbau von Mini- und Mikro-Blockheizkraftwerken
• Errichtung von (Extensiv-)Gründächern auf Gebäuden, Garagen usw., die bislang
eine andere Eindeckung hatten
• dauerhafte Entsiegelung von Flächen im bebauten Bereich mit anschließender
Bepflanzung mit standortgerechten, heimischen Pflanzen

Gefördert werden nur solche Maßnahmen, für die es keine Verpflichtung aus Gesetzen,
Verordnungen, Auflagen, Bauplänen usw. gibt. Eine Maßnahme, für die es eine
Verpflichtung gibt, kann gefördert werden, wenn im Zuge der Maßnahme ein Standard
erreicht oder eingehalten wird, der deutlich über die Forderung aus der entsprechenden
Vorschrift oder Vorgabe hinausgeht. Der Nachweis diesbezüglich ist vom Antragsteller zu
erbringen.

Die Förderung beträgt maximal 5 % der Investitionssumme, höchstens jedoch 500.- Euro
pro Einzelmaßnahme.

Zur Finanzierung sollen zunächst die Haushaltstitel herangezogen werden, die im Antrag
von Bündnis 90/Die Grünen genannt sind. Das Gesamtvolumen der Förderungen soll
zunächst hierauf begrenzt werden. Die Fraktion Die Linke.Offene Liste Butzbach beantragt
zu prüfen, ob hier weitere Haushaltsmittel eingesetzt werden können. Ziel soll es sein, das
Gesamtfördervolumen zu erweitern, den Betrag für Einzelmaßnahmen zu erhöhen und die
Förderung in den nächsten Jahren fortzuführen.

mit freundlichen Grüßen
Walter Strasheim-Weitz
Fraktionsvorsitzender Die Linke. Offene Liste Butzbach