Die OVAG Energie AG möge die Bevölkerung über Mitteilungen in den Print- und sozialen Medien, in dem Organ „Unser Oberhessen“ sowie über Flyer, die bei der OVAG selber, sowie in den Rathäusern im OVAG-Gebiet zum Einsatz kommen sollen, über die wahren Hintergründe der Strompreiserhöhungen ab 1. 1. 2020 zum Stichwort EEG aufklären. Die EEG-Umlage wird dann nicht mehr als ein Aufhänger zur einseitigen Negativdarstellung der erneuerbaren Energien missbraucht, wie das in der OVAG-Pressemitteilung vom 4. 11. 2019 wieder geschehen ist, sondern wird als eine verunglückte Komponente, die im Widerspruch zu dem Original-EEG aus dem Jahr 2000 steht, dargestellt.
Begründung:
Die EEG-Umlage dient zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Nach diesem Gesetz sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, den Strom von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), die ins öffentliche Netz einspeisen, zu einer festgelegten Vergütung abzunehmen; der Strom wird entweder direkt oder über Direktvermarkter an der Strombörse oder im außerbörslichen Stromhandel verkauft. Mögliche Differenzen zwischen den Stromproduktionskosten und dem Marktpreis gleicht die Marktprämie aus, die über die EEG-Umlage finanziert wird. Die EEG-Umlage zahlen alle Stromverbraucher über einen Anteil an ihren Strombezugskosten, Ausnahmeregelungen gelten für sog stromverbrauchsintensive Industriezweige. Hierzu gehört selbst die Zugspitzbahn mit dem perversen Argument der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Würden alleine diese Großverbraucher und teilweise Stromverschwender nicht auf Kosten der Bevölkerung dreist subventioniert, so würde rund 1/3 der EEG-Umlage wegfallen und der Strompreis könnte deutlich sinken. Ein kommunales Unternehmen wie die OVAG sollte deshalb nicht über Jahre hinweg auf die EEG-Umlage mit den gleichen Argumenten wie die Klimaverschmutzer RWE, EON und Co hinweisen, sondern auch darstellen, dass die energieintensive Industrie zwar 18 Prozent des Stroms verbraucht, aber an der Finanzierung der Energiewende über die EEG-Umlage nur zu 0,3 Prozent beteiligt ist.
Deutlich sollte die OVAG darauf hinweisen, dass der weitere Grund für eine erhöhte EEG-Umlage die gesunkenen Preise an der Strombörse sind. Durch einen höheren Anteil an Erneuerbaren, die einen geringeren Grenzkostenpreis anbieten können, sind die Preise, die die Übertragungsnetzbetreiber an der Börse erzielen können, gesunken und somit die Ausgleichszahlungen über die EEG-Umlage gestiegen.