Antrag: OVAG soll für Photovoltaik zahlen – egal ob mit oder ohne Eigenbedarf

Antrag Mai 2022

Die OVAG zahlt bei Photovoltaik-Neuanlagen mit Eigenverbrauch zukünftig für eine Resteinspeisung in das OVAG-Netz die gleiche Summe pro kWh wie bei PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch.

Begründung:

Das sog Osterpaket der Bundesregierung behindert eine optimale Dachnutzung für PV-Anlagen. Wer eine komplette Dachfläche belegt um den Strom zu 100 % in das Netz einzuspeisen erhält ca 14 Ct/kWh. Wer jedoch z.B. die Hälfte das Daches für den Eigenverbrauch nutzt, erhält für die Netzeinspeisung der anderen Hälfte nur ca 7 Ct/kWh. Damit wird aus ökonomischen Gründen in der Regel auf die Nutzung der 2. Dachhälfte verzichtet.
Dies soll die OVAG ausgleichen, indem sie diese Regelung der Bundesregierung kompensiert. Die OVAG würde bei der Zahlung von 14 Ct/kWh trotzdem profitieren, weil der Einkauf über die Strombörse deutlich teurer ist.
Die OVAG wäre zudem mit den besseren ökonomischen und ökologischen Bedingungen ein Leuchtbeispiel gegenüber der Behinderung des PV-Anlagenausbaues durch die Bundesregierung.