Antrag
Die OVAG-Energie AG als Betreiber von vielen Ladestationen für e-Autos wird verpflichtet, ihre Preise an diesen Säulen über Preistafeln so bekannt zu geben, dass jedermann vergleichbar mit den Preisdarstellungen für Benzin und Diesel an jeder Tankstelle kostenabhängig eine Kaufentscheidung treffen kann.
Begründung:
Bei den Ladesäulen der OVAG ist direkt nicht erkennbar welcher Preis zu zahlen ist. Das was in jedem Supermarkt selbstverständlich und auch vorgeschrieben ist, nämlich die Auszeichnung der Waren mit einem Endpreis, wird von der OVAG nicht praktiziert. So kommt es, dass man in Wetterauer Supermärkten z.B. während dem Einkauf kostenfrei Strom „tanken“ kann, aber an einer in der Nähe befindlichen OVAG-Ladesäulen standardmäßig bis zu 25 % mehr zu bezahlen hat (36 Ct/kWh !), als das, was der Strom zu Hause an der Steckdose kostet. Dieser nicht zu rechtfertigende Preis sollte nicht bei dem Wunsch einer Ladung verschwiegen werden und als „Überraschung“ auftauchen. Der Kunde muss – wie bei jeder herkömmlichen Tankstelle – die Möglichkeit haben, bedingt durch eine gut sichtbare Preisangabe auch eine teuere Ladestation zu meiden.