Antrag: Protokolle des Magistrats müssen an Stadtverordnete und Fraktionen weitergeleitet werden

Antrag
Sehr geehrter Herr Dr. Görlach, sehr geehrte Kolleg:innen,
die Fraktion Die Linke.Offene Liste Butzbach beantragt folgende Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung:
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach beschließt unter Bezug auf § 50 Abs. 2 der
Hessischen Gemeindeordnung: Die Niederschriften zu den Magistratssitzungen werden
spätestens an dem Werktag, der auf den Tag der Genehmigung des Protokolls durch den
Magistrat erfolgt, an den/die Stadtverordnetenvorsteher/in und die/den Fraktionsvorsitzende/den in
der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen per Mail oder Infosystem oder
ersatzweise per Post weitergeleitet. Der Inhalt dieser Niederschriften ist identisch mit dem
Magistratsprotokoll, jedoch mit Ausnahme der behandelten Beratungspunkte zu nichtöffentlichen
Grundstücks- und Personalangelegenheiten sowie Abgabeschuldverhältnissen.
Begründung:
Derzeit werden die Niederschriften zu den Magistratssitzungen unregelmäßig an die
Fraktionsvorsitzende weitergeleitet. Damit die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung
ihren Aufgaben nachkommen können ist eine zeitnahe Weiterleitung erforderlich.
Als Rechtsbezug wird zurzeit bei der Zusendung ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 17. Juli 1978 genannt. Dieser Beschluss ist anscheinend nicht mehr auffindbar und es ist
deshalb damit nicht möglich zu prüfen, ob die Frist zur Zusendung eingehalten wird.
Es besteht deshalb die Notwendigkeit einer Neuregelung.