Antrag: Übergang Geflüchteter zum Jobcenter

Sehr geehrter Herr Häuser,
Die Fraktion DIE LINKE. stellt zur Kreistagssitzung am 4. Oktober 2023 folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:
Die Beendigung der Leistungen nach AsylbLG werden seitens des FD Migration / Leistungen mindestens vier Wochen vor Einstellung schriftlich angekündigt.
Es ist sicher zu stellen, dass diese Ankündigung nicht mit zeitlicher Verzögerung zugestellt wird.
Den betroffenen Personen muss es möglich sein, rechtzeitig einen Antrag beim Jobcenter zu stellen, damit beim Übergang vom Wetteraukreis zum Jobcenter keine Zeiten ohne existenzsichernde Leistungen entstehen.

Begründung:
Anerkannte Geflüchtete bekommen vom FD Migration / Leistung des Wetteraukreises einen Brief, dass sie beim Jobcenter einen Antrag auf Leistungen nach SGB II stellen müssen und dass nun die Leistungen nach AsylbLG eingestellt werden.
Ein Fall exemplarisch: Die Person erhielt zugestellt am 15. 5. 2023 mit Datum vom 29. 4. 2023 diesen Brief mit der Information, dass die Leistungen zum 30. 4. 2023 eingestellt wurden!
Es ist allgemein bekannt, dass das Jobcenter zwischen vier und sechs Wochen braucht, um einen Bescheid zu erteilen – und dann ist das Geld noch nicht angewiesen. Die zur Absicherung des Existenzminimums nötigen Leistungen nach SGB II werden also nicht so
ausgezahlt, dass die Betroffenen in der Zeit zwischen Einstellung der Leistungen nach AsylbLG und Beginn der Leistungen nach SGB II irgendwelche Mittel hätten. Nicht nur in diesem Fall trifft das Alleinerziehende / Familien mit Kindern. Aber auch bei Einzelpersonen ist die Existenzsicherung herzustellen.