Antrag Altanlagen
Vorbemerkung: Anfang dieses Jahres hat die OVAG Netz GmbH alle PV-Anlagenbetreiber, deren Anlagen am 31.12.2020 aus dem EEG fallen, angeschrieben, die Einspeiseverträge gekündigt und mitgeteilt, dass man keine grünen Strommengen mehr abnehmen werde.
Antrag:
Die OVAG Energie AG übernimmt ab 2021 den grünen Strom von PV-und Windkraftanlagen, die bis Ende 2020 über die OVAG Netz GmbH nach EEG abgerechnet wurden und dann aus dem EEG fallen. Die Vergütung wird für 3 Jahre auf 6 Ct/kWh festgelegt und danach in Abhängigkeit des dann vorliegenden Börsenpreises und der CO2-Bepreisung determiniert.
Begründung:
Die OVAG stellt sich gerne als umweltorientiertes Unternehmen dar und könnte dies mit einem erhöhten Anteil an erneuerbaren Energien aus Anlagen, die Ende 2020 aus dem EEG laufen, in ihrem Portfolio unter Beweis stellen. Parallel dazu würde in der OVAG-Region verhindert, dass der Anteil der erneuerbaren Energien durch den Wegfall der sog. Altanlagen stagniert oder ab 2021 sogar rückläufig ist. Festgelegte 6 Ct/kWh für 3 Jahre sind in Anbetracht der auf der Bundesebene beschlossenen CO2-Bepreisung sowohl für die OVAG als auch für die Altanlagenbesitzer akzeptabel. Dadurch würde zudem die Vernichtung von funktionierenden Anlagen verhindert, was ein weiterer ökologischer Nutzen wäre.
Die Stadtwerke Soest gehen hier mit gutem Beispiel voran und bieten den Betreibern älterer PV-Anlagen an, den Solarstrom zumindest zu den aktuellen Börsenpreisen abzunehmen.