Antrag: Änderung der Entschädigungssatzung
Sehr geehrter Herr Görlach,
wie bereits telefonisch mitgeteilt beantragt DIE LINKE. Offene Liste Butzbach, dass in die
Entschädigungssatzung eine zusätzliche Regelung für die Betreuung von Kindern bis zum
14. Lebensjahr bzw. für die Betreuung von zu pflegenden Angehörigen, für die Zeiten
regelt, in denen Mandatsträger/innen durch die Ausübung des Mandats daran gehindert
sind, diese selbst zu übernehmen.
Eine vorherige Behandlung des Antrags in einem Ausschuss ist entbehrlich. Eine
Regelung mit Hilfe des Ältestenrates wäre vorzuziehen. Sollte dies nicht möglich sein,
beantragt die Fraktion den Antrag in der nächstmöglichen Stadtverordneten-
versammlung einzubringen.
Der neue Absatz in der Entschädigungssatzung könnte lauten:
§ (x) Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr bzw. für die
Betreuung von zu pflegenden Angehörigen
1.) Zur Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, werden, wenn die
Betreuung durch Personensorgeberechtigte während dieser Zeit nicht möglich ist, für die
Dauer der mandatsbedingten notwendigen Abwesenheit die tatsächlich entstandenen
Betreuungskosten gegen Nachweis erstattet.
2.) Die für die Betreuung von zu pflegenden Angehörigen in Folge der notwendigen,
mandatsbedingten Abwesenheit des/der Mandatsträger/in entstehenden Kosten
werden – wenn die Betreuung anderweitig durch Familienangehörige nicht
sichergestellt werden kann – gegen entsprechenden Nachweis erstattet.
Begründung:
Die Möglichkeit Stadtverordnete/r zu werden sollte jedem möglich sein. Besonders
alleinerziehende Menschen mit Kindern oder diejenigen die zu pflegende Angehörige
betreuen haben meist einen erhöhten zeitlichen oder monetären Mehrbedarf, der sie
von der Ausübung eines Mandates abhält. Die Stadt Butzbach sollte daher dieser
Problematik Genüge tun um gerade Menschen aus diesem Umfeld, mit der Möglichkeit
die genauso betroffenen Menschen in der Stadtverordnetenversammlung zu vertreten,
in Zukunft stärker zu beteiligen. Da gerade diese Gruppen meist Schwierigkeiten haben
die zusätzlich anfallenden Betreuungskosten zu übernehmen sollte die Stadt Butzbach
dies in Zukunft berücksichtigen.