Die Pandemie stellte für die Eingliederungshilfe eine besondere Herausforderung dar.
Einige Einrichtungen kämpften mit großen Mehrbelastungen und übernahmen freiwillig
Aufgaben, die anderswo nicht mehr geleistet werden (konnten). Andere sind minderausgelastet bis zum Ruhen des Angebots. Unsere Fraktion hat es sehr begrüßt, dass der LWV bisher an einer vollständigen Refinanzierung der Träger festgehalten hat. Aber fortan soll nur noch gezahlt werden, wenn Leistungen erbracht und gegenüber dem LWV dokumentiert werden. Mit dieser Vorgehensweise kommt auf die Träger ein hoher Verwaltungsaufwand zu. Aber wird dadurch etwas besser?
Wichtiger wäre es, Mindeststandards festzulegen: Kleinere Gruppen und dementsprechend ein höherer Personaleinsatz. Dazu mindestens sechs Stunden Betreuung am Tag. So können ausreichende Hygienebedingungen geschaffen und aufrecht erhalten werden. Das wird natürlich Mehrkosten nach sich
ziehen, die der LWV finanzieren müsste.
Der Betrieb einer Einrichtung kostet ja laufend Geld – auch wenn weniger Menschen betreut werden können.
Der Erhalt aller Einrichtungen sollte aber das Ziel der Sozialpolitik sein!