Fragen an den Leiter des Jobcenters Wetterau, Herrn Wiedemann
Ausschuss Jugend, Gesundheit und Soziales, 6. Juli 2015
1. Wie wollen sie mit dem Urteil des Sozialgerichts Gotha umgehen, das Sanktionen als verfassungswidrig ansieht und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beantragt hat? Werden die Sanktionen im Jobcenter Wetterau nun bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt?
(Wenn nein, warum nicht?)
2. Es sind Umstrukturierungen im Jobcenter geplant.
Wie werden diese aussehen?
Weshalb wird umstrukturiert?
Werden befristete Mitarbeiter/innen entlassen? (Wenn ja, wie viele?)
3. Gibt es auch im Jobcenter Wetterau Mitarbeiter/innen, die so wenig verdienen, dass sie aufstocken müssen, wie das in Frankfurt der Fall war?
4. Immer noch: Mietbescheinigungen
Was wurde unternommen, hier den Datenschutz bei den Mitarbeiter/innen bekannt zu machen?
Uns wurde gesagt, Mietbescheinigungen würden nicht mehr verlangt – es sei denn, ein Nachweis der Miete wäre anders nicht möglich. Sie, Herr Wiedemann, sagten, Mietbescheinigungen würden nur auf freiwilliger Basis abverlangt.
Mietbescheinigungen sind aus zwei Gründen nicht gesetzeskonform:
…weil der Leistungsberechtigte seinen Hartz4-Bezg offen legen muss gegenüber dem Vermieter und
…weil der Vermieter nicht verpflichtet ist, diese Bescheinigung auszufüllen und der Leistungsberechtigte diese dann eventuell nicht abgeben kann.
Wir hatten das mehrmals hier angesprochen.
Nun waren wieder mehrere Menschen in unserer Sprechstunde, die eine Mietbescheinigung zusätzlich zum Mietvertrag vorlegen mussten. Nicht freiwillig.
5. Ist dem Jobcenter bekannt, dass sich die zulässige Quadratmeterzahl für Leistungsberechtigte am 1. August 2014 per Erlass geändert hat?
Seitdem stehen einer Person nicht mehr 45 qm sondern 50 qm Wohnraum zu. Auch bei drei Personen werden nun 75 qm angesetzt statt 72qm.
Wird dieser Erlass respektiert?
6. Herr Betschel: Der Erlass ist ja nun schon seit einem Dreivierteljahr verbindlich. Dort heißt es: „Leistungsempfänger, für die das neue Konzept eine Verschlechterung darstellt, werden mit einer Übergangsfrist in die neuen Regelungen überführt – Leistungsempfänger, für die das neue Konzept eine Verbesserung darstellt, erhalten umgehend die angepassten Sätze“. Ist dies geschehen?