Bei der Weihnachtsbeihilfe können keine Spargründe angeführt werden

Für die Kreistagssitzung am 31. August 2016 stellt die Fraktion DIE LINKE./Piraten folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:

Kinder aus Familien, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, erhalten vom Wetteraukreis jeweils zu Weihnachten eine Weihnachtsbeihilfe von 50 Euro als Einmalzahlung. 

(Nach SGB II § 11a (Nicht zu berücksichtigendes Einkommen) Abs. 5 gilt: Geschenke und Zuwendungen, die ohne „eine rechtliche oder sittliche Pflicht“ erbracht werden, „sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit (…) sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.“)

 

Begründung:

2013 hat die Fraktion DIE LINKE. Schon einmal einen Antrag auf Weihnachtsbeihilfe gestellt.
Damals wurde er wegen Geldmangels abgelehnt.
Dieses Argument gilt dieses Mal nicht. Der Wetteraukreis kann nicht an einem Geldmangel leiden, der eine Weihnachtsbeihilfe unmöglich macht. Das zeigen die Koalitionsvereinbarungen von CDU und SPD, die zwei hauptamtliche Kreisbeigeordnete einsetzen möchten.
Aus Spargründen gab es bisher nur einen Kreisbeigeordneten. Nun wird der zweite zusätzlich 150 000 Euro jährlich kosten. In der gesamten Wahlperionde also 900 000 Euro.
Außerdem kostet es ca. 8000 Euro monatlich, wenn der amtierende Kreisbeigeordnete Betschel vorzeitig abgewählt wird. Diese Summe muss ihm bis September 2017 bezahlt werden, ohne eine Leistung dafür abzurufen.

Sachliche Hinweise:

In der alten Sozialhilfe gab es eine Weihnachtszuwendung. Nach der Zusammenlegung der alten Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe wurde die Weihnachtszuwendung abgeschafft.

Einzelne Kommunen haben seither eine einmalige Zahlung als Weihnachtsbeihilfe beschlossen.

Seit 1.1.2011 erhalten Harz4-Empfänger/innen kein Geld mehr für einen Mehraufwand an Weihnachten, z.B. einen Weihnachtsbaum. Es wird ein geringer Pauschalbetrag (1,47 Euro für Geschenke) in den Regelsatz eingerechnet.

Die Abschaffung der Weihnachtsbeihilfe steht im Widerspruch zur Bedeutung des Weihnachtsfestes.

Weihnachten hat in unserem Land eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, als Bestandteil des religiösen Lebens oder zumindest als wichtiges Familienfest. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutet auch, dass man sich kleine Weihnachtsgeschenke für seine Kinder leisten kann.

 

Was ist daraus geworden?

Der Antrag wurde mit Stimmen der SPD, CDU, AfD, Freien Wähler, FDP abgelehnt. Mehr dazu in der „Aktuellen Post aus dem Kreistag Nr.3“ Unter Kreistag.