DIE LINKE. Fraktion richtete am 02. Februar 2012 die folgende Anfrage an die Kreistagsvorsitzende Frau Becker-Bösch:
1. Wie viele Personen hatten im Wetteraukreis bisher ein Bleiberecht auf Probe bzw. haben derzeit ein Bleiberecht auf Probe?
2. Wie viele Personen haben mit einem Bleiberecht auf Probe das endgültige Bleiberecht erlangt?
3. Wie viele Personen fallen unter die Verlängerung des Bleiberechts auf Probe?
4. Wie viele dieser Personen sind verheiratet?
5. Wie viele leben in eheähnlichen Beziehungen?
6. Wie viele haben Kinder im schulpflichtigen Alter?
7. Wie viele sind über 65 (Altersrenten-Alter)?
8. Wie viele dieser Personen sind Versehrte?
9. Wie viele sind erwerbsfähig?
10. Wie viele Personen sind erwerbsunfähig infolge chronischer Krankheiten, Kriegs- und Foltertraumata, Vergewaltigungen und sonstiger schwerwiegender Probleme?
11. Was ist über die Qualifikationen der Menschen bekannt, die Aufenthaltsrecht auf Probe haben?
12. Wie viele dieser Personen sind Analphabeten?
13. Ist dem Wetteraukreis bekannt, wie viele Kinder/Jugendliche/Erwachsene aus diesem Personenkreis lernbehindert sind?
14. Wie viele Menschen aus diesem Personenkreis wurden durch das vorhergehende Asylrecht daran gehindert, die notwendigen Grundqualifikationen (Lesen, Schreiben, Rechnen) durch ausreichenden Schulbesuch erwerben zu können?
15. Wie vielen aus dieser Personengruppe blieb durch die vormaligen Arbeitsverbote und die weit gehend fehlende staatliche Unterstützung der Erwerb von Kenntnissen für den deutschen Arbeitsmarkt, aber auch eine anpassende Weiterqualifikation verwehrt?
16. Wie viele dieser Personen sind weniger als 10 Jahre bei uns und wie viele mehr als zehn Jahre?
17. Wie viele dieser Personen haben keine Pässe?
18. Bei wie vielen dieser Personen gehen die Behörden des Wetteraukreises davon aus, dass sie nicht bereit sind, mit der Ausländerbehörde zu kooperieren?
19. Welche Gründe gibt es für diese Annahme und welche Möglichkeiten hätte der Wetteraukreis, dies zu verändern bzw. zu beheben?
20. Welche berufs- und sprachfördernden und/oder medizinisch-psychologischen Hilfen erhalten diese Menschen im Wetteraukreis? Gibt es für sie Eingliederungsangebote zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt oder wird erwogen, sie anzubieten?
21. Werden psychologische Hilfsangebote ggf. Trauma-Therapien mit geeigneten DolmetscherInnen – oder erwägt der Wetteraukreis derzeit, solche Integrationshilfsangebote zu erarbeiten und anzubieten?
22. AnalphabetInnen und Traumatisierte können oft herkömmliche Bildungsangebote nicht für sich nutzen. Gibt es für sie besondere Hilfen im Wetteraukreis, z.B. um Deutsch zu lernen und/oder um weitere arbeitsmarktrelevante Qualifikationen zu erwerben?
Was ist daraus geworden?
Der Landrat antwortete am 27. Februar 2012: „Die Anfrage zum Thema „Bleiberecht auf Probe“ betrifft das Thema Aufenthaltsrecht. Dabei handelt es sich um eine Auftragsangelegenheit im Sinne des § 4 Abs. 2 HKO. Diese wurden dem Kreistag als Überwachungsaufgabe gemäß § 29 Abs. 2 HKO vom Landesgesetzgeber Ende 2011 entzogen.
Dies trifft auch auf die Anfrage mit dem Themenschwerpunkt „Integrationsprognosen“ zu.“