„Die Einschätzung der Gefährdung von Schulwegen liegt beim Wetteraukreis, denn er ist der Schulträger“, da ist sich der linke Kreistagsabgeordnete Rudi Kreich ganz sicher.
Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Hessischen Landtag antwortete der Kultusminister, dass der Begriff der besonderen Gefahr ein „unbestimmter Rechtsbegriff“ sei. Das besondere Gefahrenpotenzial näher zu bestimmen obliege nicht den Landesministerien, sondern den Schulträgern im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Vor Ort müssten die regionalen und lokalen Verhältnisse näher bestimmt werden. „In Anbetracht der örtlichen Besonderheiten wäre eine landesweite Regelung nicht sachgerecht und zudem nicht rechtmäßig“, schreibt das Kultusministerium.
„Damit erklärt das Kultusministerium ganz eindeutig die Zuständigkeit des Wetteraukreises. Alle Bemühungen, diese Aufgabe abzuschieben, sind nur Ablenkungsmanöver von der eigenen Verantwortung“, sagt Kreich. „Jetzt müssen Schuldezernent und Kreisausschuss Kriterien für einen sicheren Schulweg erarbeiten, an denen sich auch die VGO orientieren muss.“